Brandenburg: Pensionsalter: Richter scheitert in Karlsruhe
Potsdam - Der Potsdamer Richter Wolfgang Christ darf nicht über das Pensionsalter von 65 Jahren hinaus arbeiten. Sein Versuch, gegen das Brandenburgische Justizministerium eine längere Lebensarbeitszeit vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, scheiterte.
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Potsdam - Der Potsdamer Richter Wolfgang Christ darf nicht über das Pensionsalter von 65 Jahren hinaus arbeiten. Sein Versuch, gegen das Brandenburgische Justizministerium eine längere Lebensarbeitszeit vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, scheiterte. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an, wie aus dem Beschluss, der den PNN vorliegt, hervorgeht. Damit hat sich auch Christs Antrag auf Einstweilige Anordnung erledigt.
Zuvor war er schon vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. Der 65-Jährige, der Ende September pensioniert wurde, wollte am Landgericht Potsdam weiter als Zivilrichter arbeiten – bis er 67 wird, wie es bei späteren Beamtenjahrgängen durch die Anhebung des Pensionsalters üblich sein wird. Ihnen gegenüber sah er sich diskriminiert. axf
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