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Die einzige Jugendarrestanstalt in Brandenburg schließt, die jugendlichen Kriminellen müssen ihren Arrest in Berlin antreten.

© dpa

Exklusiv: Brandenburg schließt Jugendarrest: Personalmangel: Kriminelle Jugendliche vorzeitig frei

Die einzige Brandenburger Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen ist seit Dienstag geschlossen - früher als geplant. Ursache dafür ist Personalmangel.

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Potsdam – Brandenburgs Jugendrichter können vorerst keine kriminellen Jugendlichen mehr in den Jugendarrest schicken. Seit Mittwoch ist die Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen geschlossen. Grund ist akuter Personalmangel. Entsprechende PNN-Informationen bestätigte ein Sprecher von Justizminister Helmuth Markov (Linke) auf Anfrage.

Arrestanstalt in Königs Wusterhausen erst einmal geschlossen

Demnach konnte die ohnehin angespannte Personallage in der Anstalt nicht mehr durch Abordnungen aus anderen Justizvollzugsanstalten kompensiert werden. Zudem ist für die Arrestanstalt besonders ausgebildetes Personal notwendig. Neben mehreren dauererkrankten Vollzugsbeamten hatte sich der Personalmangel durch weitere Krankmeldungen zuletzt noch einmal deutlich verschärft. Bei einem Krisenbesuch in Königs Wusterhausen entschied dann Justizstaatssekretär Ronald Pienkny in dieser Woche gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort, die Arrestanstalt früher als geplant endgültig zu schließen. Für fünf Arrestanten wurde der Arrest nun unterbrochen.

Brandenburgs Justizministerium arbeitet nun fieberhaft an einer Zwischenlösung mit Berlins Justizsenatsverwaltung. Eigentlich soll ein vereinbarter Staatsvertrag für einen gemeinsamen Jugendarrest, der noch in Arbeit ist, erst zum Jahresbeginn 2016 greifen. Damit soll geregelt werden, dass künftig zehn Plätze für kriminelle Jugendliche aus Brandenburg im bislang nicht ausgelasteten Berliner Jugendarrest vorgehalten werden.  Brandenburg hatte auf einen Staatsvertrag  gepocht, damit für die Brandenburger Jugendlichen auch in Berlin das moderne Jugendarrestvollzugsgesetz angewandt wird. Es gilt unter Experten als das bundesweit fortschrittlichste, in Berlin gilt noch das alte Bundesrecht aus den 1970er-Jahren.

Brandenburger Jugendliche sollen in Berlin Arrest antreten

Obwohl der Landtag das Gesetz erst vor einem Jahr, Ende Juni 2014, verabschiedete, droht die Umsetzung nun am Personalmangel zu scheitern. Wie der Sprecher des Justizministeriums den PNN sagte, soll nun zügig eine Verwaltungsvereinbarung mit Berlin vereinbart werden. Nach dem jetzigen Stand der Gespräche auf Arbeitsebene zwischen Ministerium und Justizsenat in Berlin könnten jugendliche Kriminelle aus Brandenburg frühestens ab Mitte Juli in Lichtenrade untergebracht werden. Abschließende Verhandlungen dazu sind für kommenden Woche geplant. Sollte es zu einer Einigung kommen, sollen nach den derzeitigen Prognosen bereits die ersten fünf Jugendliche aus Brandenburg schon Ende Juli in Berlin ihren Arrest antreten.

Selbst wenn es zu einer Verwaltungsvereinbarung kommt, will Brandenburg einen Staatsvertrag. Markov und Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatten lange darum gerungen, Heilmann hatte einen Staatsvertrag zunächst nicht für nötig erachtet. Nachdem Irritationen ausgeräumt worden seien und beide Länder nun gut kooperieren, wolle man mit einem Staatsvertrag verhindern, dass die Einhaltung des Brandenburger Vollzugsrechts von der politischen Großwetterlage zwischen Justizminister und Justizsenator abhängt.

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