Brandenburg: Polizei bekommt leichteren Zugriff auf Videoaufzeichnungen
Innenausschuss billigt Änderungen im Polizeigesetz / Gerät zur Handyortung wird von Brandenburg geliehen
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Berlin - Mit den Stimmen der rot-roten Senatskoalition hat der Innenausschuss gestern die geplanten Änderungen im Berliner Polizeigesetz gebilligt. Nach der Senatsvorlage soll die Polizei in Zukunft leichter auf die Videoaufzeichnungen aus U-Bahnen, Bussen oder Bahnhöfen zugreifen können. Neben den Aufnahmegeräten der Berliner Verkehrbetriebe (BVG) soll die Polizei dann auch in bestimmten Bereichen eigene Videokameras installieren können, etwa dort, wo auf U-Bahnhöfen mit Drogen gehandelt wird.
Auch bei großen Festen ähnlich der Fußball-WM erhält die Polizei die Befugnis zur Videoüberwachung. Zudem sollen gut 340 Polizeifahrzeuge zur Sicherheit der Beamten mit Videokameras ausgerüstet werden. Hintergrund ist, dass bei Auto- und Personenkontrollen immer wieder Polizisten getötet oder verletzt wurden. Das Gesetz soll noch im Herbst endgültig vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Im Innenausschuss waren die Änderung im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) hart umstritten. Der CDU ging der Koalitionsentwurf nicht weit genug. Ihr innenpolitischer Sprecher Frank Henkel forderte, der Polizei generell an gefährdeten Plätzen eine Videoüberwachung zu ermöglichen. Die Grünen nannten den Gesetzentwurf einen „Dammbruch“ zu Lasten der Bürgerrechte. Ihr Fraktionschef Volker Ratzmann kündigte eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes an, sollte es das Abgeordnetenhaus passieren.
Die FDP wollte die Gesetzesänderungen mit einer Verfallsklausel versehen. Danach wäre das Gesetzespaket Ende Oktober 2010 automatisch außer Kraft getreten. Bei Bewährung hätte es aber vom Parlament verlängert werden können. Dieser Antrag der Liberalen fand aber im Innenausschuss keine Mehrheit. Der FDP-Sicherheitspolitiker Björn Jotzo sagte daraufhin, nun werde die polizeiliche Totalüberwachung des öffentlichen Personennahverkehrs Wirklichkeit. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach hingegen von einer behutsamen Änderung und Ergänzung des Polizeigesetzes.
Menschen, die vermisst werden oder verwirrt und selbstmordgefährdet sind, dürfen nach dem neuen Gesetz mit Hilfe ihrer Handys gesucht und geortet werden. Dazu war bislang ihre Zustimmung nötig. Dieser Neuregelung stimmte nach anfänglichen Bedenken gegen eine Handyortung auch die Linkspartei zu. Der Innensenator stellte klar, dass die Polizei keinen sogenannten Imsicatcher zur Ortung von Handys anschaffen werde. Im Einzelfall würde ein solches Gerät von der Bundespolizei oder dem Land Brandenburg ausgeliehen, sagte der Innensenator. Als Grund für die Nichtanschaffung führte er den hohen Kaufpreis von rund 400 000 Euro an. Im Zuge der geplanten Änderung des Polizei- sowie Datenschutzgesetzes sollen Feuerwehr und Polizei in Berlin die Befugnis erhalten, die Mobiltelefone von Personen zu orten, die vermisst werden oder als suizidgefährdet gelten. Der IMSI-Catcher wird im Falle seiner Aktivierung zur Basisstation eines Mobilfunknetzes. Alle Handys in einem bestimmten Umkreis buchen sich bei dieser Funkzelle ein. Dadurch kann der Standort des Gesuchten bestimmt werden. Der IMSI-Catcher legt dabei allerdings unter Umständen den gesamten Mobilfunkverkehr aller erfassten Handys lahm. Dann sind auch keine Notrufe möglich. dpa/ddp
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