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Brandenburg: Polizeigesetz: Datenschützerin hat Bedenken

Potsdam - Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat Bedenken gegen den Entwurf des neuen Polizeigesetzes von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) angemeldet. „Knackpunkte“ seien aus ihrer Sicht die vorbeugende Überwachung von Telefongesprächen, die Handy-Ortung und die Kennzeichen-Fahndung per Mautsystem, sagte Hartge gestern auf Anfrage.

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Potsdam - Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat Bedenken gegen den Entwurf des neuen Polizeigesetzes von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) angemeldet. „Knackpunkte“ seien aus ihrer Sicht die vorbeugende Überwachung von Telefongesprächen, die Handy-Ortung und die Kennzeichen-Fahndung per Mautsystem, sagte Hartge gestern auf Anfrage. Sie hatte zuvor der gemeinsamen Fraktionsarbeitsgruppe von SPD und CDU zur Innenpolitik ihre Bedenken erläutert. Die Novelle soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Als problematisch bezeichnete Hartge die Formulierung der Voraussetzungen für eine präventive Überwachung von Telefongesprächen. Das Bundesverfassungsgericht habe bei der Befassung mit dem niedersächsischen Polizeigesetz sehr hohe Erwartungen an die entsprechende Formulierung angelegt. Die Frage sei, für welche Straftaten die vorbeugende Überwachung angemessen sei, etwa bei Raub oder schwerer Körperverletzung. „Diese Schwelle ist zu gering.“ Sie habe Zweifel an der Formulierung und der Verhältnismäßigkeit in dem Entwurf.

Bei der Einführung der Handy-Überwachung (IMSI-Catcher) riet Hartge, das noch in diesem Jahr zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. „Ich meine, dass kann man später regeln.“ Die Kennzeichen-Fahndung berge das Problem, dass alle Fahrzeug-Kennzeichen erhoben und abgeglichen würden. Unklar sei aber, wann sie wieder gelöscht werden. „Das gibt die Formulierung in dem Entwurf nicht messerscharf her.“

Der SPD-Verkehrsexperte Jens Klocksin sagte, das Grundproblem sei die Abwägung von Sicherheit und Freiheit. Darum müsse man genau prüfen. Die Novelle müsse auch verfassungsrechtlich stabil sein. „Alarmismus ist hier das falsche Signal.“ CDU-Innenexperte Sven Petke sagte, der Klärungsbedarf der SPD betreffe vor allem technische Fragen. Darum werde Innenstaatssekretär Hans-Jürgen Hohnen in der SPD-Fraktion Fragen beantworten. Zuvor hatte die CDU-Fraktion die SPD davor gewarnt, die Novelle zu verzögern. Die SPD hatte angekündigt, den Entwurf nicht „einfach durchzuwinken“. Strittig ist etwa, wie lange Videobilder von Kameras an öffentlichen Plätzen gespeichert werden sollen. M.Benirschke

M.Benirschke

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