Brandenburg: Pony statt Wildschwein erlegt Berliner Jäger ist seinen Waffenschein los
Berlin - Es war ein Irrtum mit Folgen. Ein Jäger aus Berlin streifte im August vergangenen Jahres nördlich von Oranienburg (Oberhavel) in Löwenberg durch sein Jagdrevier.
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Berlin - Es war ein Irrtum mit Folgen. Ein Jäger aus Berlin streifte im August vergangenen Jahres nördlich von Oranienburg (Oberhavel) in Löwenberg durch sein Jagdrevier. Die Dunkelheit hatte schon eingesetzt. Da meinte der 64-Jährige, auf einer Wiese ein Wildschwein zu sehen. Er schoss. Und traf. Das Tier war aber gar kein Wildschwein – sondern ein Islandpony. Für dieses war die Verwechslung tödlich. Die polizeiliche Waffenbehörde beschloss daraufhin, dass der Jäger besser keinen Waffenschein haben sollte. Dies bestätigte jetzt das Berliner Verwaltungsgericht. Denn der Mann hatte die Entscheidung der Polizei nicht akzeptiert und geklagt: Ein einziger Fehlschuss könne doch „die waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ nicht infrage stellen, argumentierte er. Außerdem sei es bei der Schussabgabe bereits dunkel gewesen. Und das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sei auch bereits eingestellt worden.
Das Verwaltungsgericht bestätigte jedoch die Auffassung der Waffenbehörde. Der Vorfall rechtfertige die Annahme, dass der Mann Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werde. Die Kammer attestierte ihm mangelnde Zuverlässigkeit. Laut Gericht hat er nämlich gegen die grundlegende Pflicht der Jagdausübung verstoßen, sich genau zu vergewissern, welches Tier er vor der Flinte hat. Jede noch so geringe Unsicherheit oder Unwägbarkeit verbiete ansonsten einen Schuss. Deshalb wertete das Gericht auch die Dunkelheit nicht zu seinen Gunsten. Die Richter erkannten keine Umstände, warum die spezielle Jagdsituation kompliziert gewesen sein könnte. Und ohnehin habe er „damit rechnen müssen, in seinem in der Nähe eines Pferdehofes gelegenen Jagdbereich einem Pony zu begegnen“. Übrigens: Die Wiese, auf der das Islandpony stand, war eine eingezäunte Koppel.
Der Jäger kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Sigrid Kneist
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