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Brandenburg: Possenspiel um Dienstwagenaffäre

Staatsanwaltschaft bestreitet, über Woidkes Ex-Büroleiter entschieden zu haben. Doch die Akten sollen ans Innenressort zurück

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Potsdam - Der Umgang mit der Dienstwagenaffäre um den früheren Büroleiter von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) wird immer absurder. Das Innenministerium und die Staatsanwaltschaft Potsdam liefern ein Possenspiel ab. Inzwischen ist es neun Monate her, dass Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) die Akten zu dem Fall an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung übergeben hat.

Nachdem die PNN berichtet hatten, dass die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen gegen Woidkes früheren Vertrauten Carsten P. aufnehmen will, erklärte ein Behördensprecher nun erneut: Es sei noch nicht entschieden, ob ein offizielles Ermittlungsverfahren eröffnet wird.

Dabei war wie berichtet bereits im Dezember entschieden worden, dass keine Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug oder Urkundenfälschung gegen die Landesbrandmeister eröffnet wird. Das aber wollte die Staatsanwaltschaft mit aller Vehemenz auch in dieser Woche nicht bestätigen. Ein Behördensprecher beharrte darauf, dass noch keine Entscheidung in diesem Fall getroffen worden sei. Doch nach PNN-Recherchen ist das nicht haltbar – und wirft Fragen auf.

Bereits im Dezember hat die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Innenministerium, das die Ermittler im Mai 2016 eingeschaltet hatte, angekündigt, die Akten zu der Dienstwagenaffäre zurückzuschicken. Anfang Januar dann, so erfuhren die PNN aus Justizkreisen, teilte die Staatsanwaltschaft dem Ministerium mit, dass sich die angekündigte Übersendung der Akten aber verzögere. Es sei eine Frist zur Organisation der Sache abzuwarten, hieß es.

Bemerkenswert daran ist: Akten werden nur dann an die zuständigen Behörden, die die Prüfung angestoßen haben, zurückgegeben, wenn kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Würde die Staatsanwaltschaft ermitteln, würde sie die Unterlagen behalten – denn im Fall einer Anklage wären sie ein Beweismittel. Im Klartext: Die Ankündigung, das Aktenkonvolut zurückzuschicken, bestätigt die PNN-Berichterstattung.

Carsten P. war vorgeworfen worden, seinen Dienstwagen als stellvertretender Landesbrandmeister privat genutzt und die Fahrtenbücher nicht korrekt geführt haben. Ungewöhnlich ist vor allem, dass die Staatsanwaltschaft so lange für eine Entscheidung braucht. Mehrfach hatte die Behörde seit Herbst auf Nachfragen eine Entscheidung verschoben. Dabei muss sie anhand der überschaubaren Akten nur entscheiden ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Laut Gesetzt muss es „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ geben, damit ein Verfahren eingeleitet wird.

Auch das Innenministerium ist über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft intern bereits informiert worden, wie es aus Justizkreisen hieß. Nach PNN-Recherchen geht es im Hintergrund bei den Gesprächen vor allem für das Innenministerium um die Frage, wann die Entscheidung gefällt wird. Offenbar soll vermieden werden, dass P., derzeit in der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg eingesetzt, zurück ins Ministerium kommt. Dort war der Referatsleiterposten für die Feuerwehren nicht besetzt und war ausgeschrieben worden, den P. bereits früher innehatte.

Schröter hatte den Fall im Mai 2016 an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Mit dem Blaulicht-Wagen war Carsten P. als ehrenamtlicher Vize-Landesbranddirektor auch zum Dienst in die Staatskanzlei gefahren, bis Schröter das Fahrzeug im April, als P. noch Büroleiter Woidkes war, auf dem Hof der Staatskanzlei beschlagnahmen ließ – auf dem Höhepunkt der Dienstwagenaffäre von Ex-Justizminister Helmuth Markov (Linke). Nach Auffassung des Innenministeriums lagen „nach dem letzten Überprüfungsergebnis Anhaltspunkte für eine nicht sachgerechte Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge vor“.

nbsp;Alexander Fröhlich

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