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Der polnische Reisebus verunglückte am 26.09.2010 hinter einer Brücke des Autobahnkreuzes Schönefeld auf dem Berliner Ring unweit der brandenburgischen Ortschaft Rangsdorf. 14 Menschen kamen ums Leben.

© dpa

Nach Unfall mit 14 Toten: Prozess gegen Berliner Autofahrerin nach Reisebusunglück in Brandenburg

Die schrecklichen Bilder gehen bis heute vielen Beteiligten und Helfern nicht aus dem Kopf. Ein Reisebus prallt auf der A 10 bei Schönefeld in Brandenburg gegen einen Brückenpfeiler. 14 Menschen sterben, 35 werden verletzt. Nun kommt es zum Prozess.

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Potsdam/Berlin  - Rund eineinhalb Jahre nach einem Busunfall auf der Autobahn 10 nahe Berlin, bei dem 14 Menschen starben, kommt es zum Prozess. Das Landgericht Potsdam hat die Anklage gegen eine Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung zugelassen, sagte Gerichtssprecher Ralf-Dietrich Schulz am Montag. Nach Überzeugung der Potsdamer Staatsanwaltschaft trägt die 38-Jährige Schuld an dem Unfall. Nach den Plänen der 5. Strafkammer soll der Prozess am 24. April beginnen. Die Termine würden allerdings noch mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt, so Schulz.
Bei dem Unfall prallte am 26. September 2010 bei Schönefeld ein polnischer Reisebus mit 49 Insassen gegen einen Brückenpfeiler. Zuvor war er mit dem Wagen der Frau zusammengestoßen. 14 Menschen starben und 35 wurden verletzt, darunter die Autofahrerin, die bei der Berliner Polizei in der Verwaltung angestellt ist.
„Meine Mandantin wird aussagen, soweit ihr dies möglich ist“, sagte der Berliner Anwalt Carsten R. Hoenig der Nachrichtenagentur dpa. Aufgrund einer sogenannten retrograden Amnesie könne sich seine Mandantin aber nicht an den Unfallhergang erinnern. „Dieses Phänomen ist durchaus bekannt nach Verkehrsunfällen“, meine Hoenig. „Meine Mandantin bedauert das Geschehene.“ Sie leide unter den Folgen des Unfalls und sei bis heute in medizinisch-psychologischer Behandlung.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Angestellte bereits im Januar 2011 angeklagt. Sie stützte sich dabei im Wesentlichen auf das Gutachten eines Sachverständigen zum Unfallhergang. Danach hat die Frau einen Fahrfehler begangen. Sie habe „trotz regnerischer Witterung und ungeachtet der Fahrbahnverhältnisse“ ihren Wagen zu stark beschleunigt, als sie auf die Autobahn 10 auffuhr, hieß es bei Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft.
Aus Sicht des Gerichts ließ das erste Gutachten jedoch noch Fragen zum Unfallhergang offen. Darum gab es ergänzende Untersuchungen. Dazu gehörten auch Tests am Unglücksort im Oktober 2011. Deren Verlauf bestätigten den Berliner Rechtsanwalt Radoslaw Niecko in seiner Überzeugung, dass das Unglück durch einen Fehler der 38-Jährigen ausgelöst wurde. Niecko vertritt den Fahrer des polnischen Reisebusses als Nebenkläger.
Sein Mandant war damals am Auge verletzt worden. Ihm wurde inzwischen eine Hornhaut transplantiert, berichtete der Jurist.
Noch sei aber unklar, ob die Sehkraft wieder ausreichen werde, damit sein Mandant weiter als Busfahrer arbeiten könne. (dpa)

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