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Brandenburg: Prozess: Mit Elektroschocker gefügig gemacht

Neuruppin - Seit Mittwoch muss sich der 51-jährige Klaus K. wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Neuruppin verantworten.

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Neuruppin - Seit Mittwoch muss sich der 51-jährige Klaus K. wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Dem Zehdenicker wird vorgeworfen, am 1. Juni eine 24-jährige Bekannte in sein Auto gelockt zu haben. Nach kurzer Fahrt soll der Schuhhändler über die Frau hergefallen sein.

Weil sie sich wehrte, soll er ihr Handschellen angelegt, den Mund überklebt und ihr ins Gesicht geboxt haben. Die Kleidung soll er mit einem Cuttermesser aufgeschlitzt haben. Danach soll er einen Elektroschocker eingesetzt haben, um die Frau gefügig zu machen. Die Autotüren waren so präpariert, dass sie von innen nicht mehr zu öffnen waren. Nach der Tat soll er Todesdrohungen ausgestoßen haben. Nach fünf Stunden Martyrium soll er die Zehdenickerin nach Hause gebracht haben. Sie informierte die Polizei, die den Tatverdächtigen am Abend festnahm.

Im Falle einer Verurteilung muss der Mann mit einer Strafe von nicht unter fünf Jahren Gefängnis rechnen. Der erste Prozesstag endete zügig nach Verlesung der Anklage, weil der Verteidiger weitere Akteneinsicht erhalten sollte. Beim nächsten Prozesstag Anfang Dezember besteht die Möglichkeit, dass der Angeklagte zu den Vorwürfen Stellung nimmt. Dann soll auch das Opfer gehört werden. PH

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