Brandenburg: Prozess um Hausexplosion erneut ausgesetzt
Borkheide – Bereits zum zweiten Mal setzte das Landgericht den Prozess um eine Hausexplosion in Borkheide aus. Grund der gestrigen Entscheidung war das Auftauchen von rund 120 Fotos, die Ermittler unmittelbar nach der Detonation des Einfamilienhauses gemacht hatten, sowie 13 Bilder eines Nachbarn vom Tatort, die dem Sachverständigen für sein Gutachten bislang nicht zur Verfügung standen.
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Borkheide – Bereits zum zweiten Mal setzte das Landgericht den Prozess um eine Hausexplosion in Borkheide aus. Grund der gestrigen Entscheidung war das Auftauchen von rund 120 Fotos, die Ermittler unmittelbar nach der Detonation des Einfamilienhauses gemacht hatten, sowie 13 Bilder eines Nachbarn vom Tatort, die dem Sachverständigen für sein Gutachten bislang nicht zur Verfügung standen. Weil es sich dabei um Beweismittel handle, „denen eine maßgebliche Bedeutung nicht abgesprochen werden könne“, wie Kammervorsitzender Michael Thies betonte, müsse unter Umständen davon ausgegangen werden, dass sich neue Erkenntnisse über den Hergang der Explosion ergeben. Gleichzeitig wurde der Haftbefehl gegen den tatverdächtigen Harry K. (49) außer Vollzug gesetzt, da offensichtlich keine Fluchtgefahr mehr bestehe.
Der gelernte Gas-Wasser-Installateur soll am 4. April 2005 den Gaszähler seines Einfamilienhauses in Borkheide abgebaut, das ausströmende Gas-Luft-Gemisch sodann entzündet haben. Die Wucht der Explosion zerstörte sein erst vor kurzem gebautes Heim vollständig. Zwölf umliegende Gebäude wurden beschädigt, eines davon so schwer, dass die Bewohnerin ausziehen musste. Harry K. überlebte schwer verletzt. Auslöser der Verzweiflungstat soll eine Anpassungsstörung sein, an der der Mann nach der Trennung von seiner langjährigen Partnerin gelitten habe. Da er zum Tatzeitpunkt möglicherweise unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand, könne eine erhebliche Verminderung seiner Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden.
Ursprünglich hatte der Prozess gegen Harry K. am 18. Januar begonnen. Weil der Angeklagte hierzu nicht formgerecht geladen wurde, beantragte sein Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens. Dem gab das Gericht statt. Am 27. September gab es die Neuauflage. Mit einem dritten Anlauf sei nicht vor März 2007 zu rechnen, so Kammervorsitzender Thies. gh
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