Brandenburg: Radgesetz Berlin verstößt gegen Bundesrecht
Berlin - Transparenz ist eines der häufigsten Wörter im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag. Jetzt hat die neue Senatorin für Verkehr und Umwelt, Regine Günther (parteilos, für Grüne), gezeigt, wie so etwas in der Praxis aussieht.
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Berlin - Transparenz ist eines der häufigsten Wörter im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag. Jetzt hat die neue Senatorin für Verkehr und Umwelt, Regine Günther (parteilos, für Grüne), gezeigt, wie so etwas in der Praxis aussieht. Am Donnerstag veröffentlichte sie ein seit Monaten unter Verschluss gehaltenes externes Gutachten zum Radgesetz der Initiative Volksentscheid Fahrrad. Bemerkenswert daran ist, dass die Veröffentlichung in einem laufenden Prüfverfahren erfolgt. „Im Interesse eines transparenten Verfahrens“ habe man sich zu dem Schritt entschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Rad-Initiative hatte die Veröffentlichung des Gutachtens gefordert und dem alten Senat eine Verschleppung des Prüfverfahrens vorgeworfen. „Wir freuen uns, dass das Informationsfreiheitsgesetz von der neuen Koalition ernst genommen wird“, sagte Sprecher Heinrich Strößenreuther. Und: „Das finden wir super.“
Vom Inhalt des Gutachtens dürfte der Radaktivist weniger begeistert sein. Der Gesetzentwurf greife in weiten Teilen in bestehendes Bundesrecht ein, verstoße in einzelnen Regelungen sogar gegen die Straßenverkehrsordnung, urteilt Gutachter Gernot Schiller. Damit hat das Radgesetz nur geringe Chancen, für zulässig befunden zu werden. Heinrich Strößenreuther rechnet in den nächsten Wochen mit einem offiziellen Prüfergebnis. Die rot-rot-grüne Koalition hat bereits beschlossen, die Forderungen der Initiative in ein eigenes Radverkehrsgesetz einfließen zu lassen. Doch nach Ansicht des Gutachters sind die Spielräume begrenzt. Ein Vorrang für Radfahrer auf Fahrradstraßen, wie im Radgesetz verankert, widerspreche der generell geltenden Vorfahrtsregelung Rechts vor Links. Thomas Loy
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