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Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg.

© dapd

Exklusiv: Rautenberg warnt vor Kreisreform in Brandenburg

In einem Namensbeitrag für die PNN kritisiert Brandenburgs Generalstaatsanwalt Rautenberg Pläne für eine neue Kreisgebietsreform - wegen der Risiken für die Kriminalitätsbekämpfung.

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Potsdam - Erst am Freitag hatte die Enquetekommission des Landtags zur Verwaltungsreform in ihrem Abschlussbericht eine Kreisgebietsreform für Brandenburg vorgeschlagen. Brandenburgs Genereralstaatsanwalt Erardo C.  Rautenberg distanziert in einem Namensbeitrag für die PNN davon. Nachdem im Zuge der Justiz- und Polizeireform erst zu Jahresbeginn die Polizeidirektionen und Landgerichtsbezirke im Land nahe deckungsgleich geworden sind, sei dies durch Reformmodelle für neu zu bildende Landkreise gefährdet, wenn deren Grenzen die derzeitigen vier Polizeidirektionen durchschneiden würden, so Rautenberg.

„Würde eine derartige Kreisgebietsreform umgesetzt werden, müssten die Grenzen der Polizeidirektionen erneut verändert werden, weil diese sich aus guten Gründen stets – vor allem im Interesse der Schutzpolizei – nach den Kommunalgrenzen auszurichten pflegen“, so Rautenberg. Aber die Justiz würde wohl kaum noch einmal und gegen ihre Gewohnheit ihre Grenzen mit denen der Polizei harmonisieren. „Damit wäre der Aufwand für die Umsetzung der dieses Jahr in Kraft getretenen Reform verpulvert und die dadurch ermöglichte Verbesserung der Strafverfolgung zerschlagen.“ Rautenberg verweist damit auf das ursprüngliche Ziel der Justiz- und Polizeireform, mit deckungsgleichen Landgerichtsbezirken und Polizeidirektionen die Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung in Brandenburg zu verbessern. „Aus Sicht der Strafverfolgung plädiere ich jedenfalls dafür, dass eine Kreisgebietsreform nur innerhalb der Grenzen der gerade neu geschaffenen vier Polizeidirektionen erfolgt“, schreibt Rautenberg. „Dies auch, um endlich Ruhe bei der reformmüden Polizei einkehren zu lassen.“

Wie berichtet empfiehlt die Enquetekommission des Landtags zur Kommunal- und Verwaltungsreform, Brandenburg sollte seine Kreis- und Gemeindestrukturen deutlich verschlanken, um das Land zukunftsfest zu machen. Im Abschlussbericht plädiert die Kommission dafür , die bislang 14 Landkreise auf 7 bis 10 Großkreise zu reduzieren. Angegangen wird die Kommunal- und Verwaltungsreform aber wohl erst in der nächsten Legislaturperiode nach der Landtagswahl 2014. Die neue Landesregierung wird dann entscheiden, welchen Empfehlungen der Enquetekommission sie folgt.

Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD) hatte ursprünglich eine Radikalreform der Kreise und der Polizei aus einem Guss geplant. Demnach sollten die Kreisgrenzen den Zuständigkeitsbereichen der Polizei entsprechen.

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