Brandenburg: Rechnungshof: Kritik an Bahn-Vertrag
Ex-Minister Meyer hat womöglich seine Kompetenzen überschritten
Stand:
Ex-Minister Meyer hat womöglich seine Kompetenzen überschritten Von Michael Mara Potsdam. Auch Brandenburgs Rechnungshof hält den Milliarden-Vertrag, den Ex-Verkehrsminister Hartmut Meyer (SPD) mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen hat, für anrüchig. Wie aus einer den PNN vorliegenden internen Prüfmitteilung vom 5. Dezember 2003 hervorgeht, teilt die oberste Finanz-Kontrollbehörde des Landes die Bedenken des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), der die Landesregierung wie berichtet vor Vertragsabschluss am 19. Dezember 2002 auf gravierende Mängel hingewiesen hatte. In seiner Prüfmitteilung weist der Rechnungshof darauf hin, dass das Verkehrsministerium trotz der Warnung vor drohenden erheblichen Verlusten für das Land das gesamte Verfahren „an sich gezogen“ habe. Dabei habe es sich über eindeutige Satzungsbestimmungen des VVB hinweggesetzt und seine Kompetenzen überschritten. Kritisiert wird, dass sich die Gesellschafterversammlung des VVB der Sache nicht angenommen habe. Indirekt richtet sich die Kritik auch an das Finanzministerium, das im VVB die Gesellschafterrolle für Brandenburg wahrnimmt. Berlin hat den Vertrag seinerzeit nicht unterzeichnet, weil Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) im Senat ein Veto einlegte. Nach seiner Ansicht hätten die Zuschüsse für die Bahn niedriger ausfallen müssen. Auch Experten des Rechnungshofes sind der Ansicht, dass Meyer der Bahn AG, mit der er inzwischen einen lukrativen Beratervertrag abschloss, in unzulässiger Weise erhebliche Vorteile verschafft hat. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin prüft eine Strafanzeige gegen Meyer und Bahn-Chef Hartmut Mehdorn wegen Bestechlichkeit und Bestechung.
Michael Mara
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: