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Matthias Platzeck.

© dpa

Büro für Ex-Regierungschef Platzeck im Landtag: Rechnungshof: SPD verstößt gegen Fraktionsgesetz

Es gibt erbitterten Streit, ob Ex-Regierungschef Platzeck im Landtag ein Büro haben und weiterhin einen Mitarbeiter auf Staatskosten haben darf. Der Landesrechnungshof stellt fest: Die SPD verstößt gegen das Fraktionsgesetz.

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Potsdam - Die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg verstößt mit den beiden Büros für Ex-Ministerpräsident Matthias Platzeck und dessen persönlichen Mitarbeiter offenbar gegen das Fraktionsgesetz. Der Landesrechnungshof, der den Fall bislang noch nicht eigens geprüft hat, legte sich auf PNN-Anfrage allgemein fest. Ein Büro im Landtag dürfe von einer Fraktion nur bereitgestellt werden, „wenn die dort ausgeübte Tätigkeit einen Bezug zur Fraktionsarbeit aufweist“. Das aber ist bei Platzeck und seinem Mitarbeiter nicht der Fall. Platzeck wird der Mitarbeiter, bei Bedarf auch ein Wagen, von der Staatskanzlei gestellt, weil er immer noch die Interessen des Landes Brandenburg vertrete. Da es sich um Aufgaben für die Staatskanzlei handelt und Platzecks Mitarbeiter von dieser bezahlt wird, ist ein Bezug zur Fraktionsarbeit per se nicht gegeben.

Welche Konsequenz ein Verstoß gegen das Fraktionsgesetz hat, ist noch unklar. Nach der Feststellung des Landesrechnungshofes wäre allerdings auch ein von SPD-Fraktionschef Klaus Ness hervorgebrachter Beschluss seiner Fraktion hinfällig. Demnach stünden Ex-SPD-Ministerpräsidenten pro Amtsjahr für sechs Monate Räume der Fraktion im Landtag zur Verfügung, bei Platzeck also mehr als fünf Jahre. Ness, der die ganze Debatte kleinkariert findet, hatte zudem erklärt, die Büros für Platzeck und seinen Mitarbeiter seien mit der Landtagsverwaltung abgesprochen. Ein Sprecher der Verwaltung verwies darauf, dass es keine Übereinkunft gegeben habe, diese aber auch nicht nötig gewesen wäre. Laut Fraktionsgesetz liege die Nutzung der Räume durch eine Fraktion im Rahmen ihrer Arbeit in eigener Verantwortung. Beiden – der SPD-Fraktion und der Landtagsverwaltung – widersprach der Landesrechnungshof nun. Schon zuvor hatte die CDU-Fraktion erklärt, die SPD verstoße gegen das Fraktionsgesetz. Platzeck sei eine Privatperson, die hier auf Kosten des Steuerzahlers Büro und Personal zur Verfügung gestellt bekomme, ohne dass dies rechtlich gedeckt sei. Es sei nicht zu erkennen, dass Platzeck weiterhin Aufgaben für die SPD-Fraktion wahrnehme.

Nun hat sich auch die Staatsanwaltschaft Potsdam eingeschaltet und prüft den Fall, Ermittlungen wurden aber noch nicht aufgenommen. Die Prüfung werde einige Tage in Anspruch nehmen, hieß es.

Im Landtag selbst haben CDU und Grüne für kommenden Dienstag eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses anberaumt. „Die Landesregierung bezahlt dem ehemaligen Ministerpräsident Platzeck mit Steuermitteln einen Büroangestellten und missachtet damit den klaren Willen des Haushaltsgesetzgebers“, sagte CDU-Finanzexperte Steeven Bretz. Aus Sicht von CDU und Grünen hätte seit Februar mit Platzecks Unterstützung durch die Staatskanzlei Schluss sein müssen. Im Gesetz zum Nachtragshaushalt 2013/14 waren Gelder für einen Mitarbeiter für Platzeck erstmals vorgesehen. Haushaltsausschuss und Landtag hatten einen Antrag von Rot-Rot beschlossen, in dessen Begründung eine Befristung von 18 Monaten nach Platzecks Ausscheiden aus dem Amt für die Gelder festgeschrieben werden soll. Zwar stellen Gesetzesbegründungen deren spätere Anwendung klar, mithin greifen Gerichte darauf zurück. Die Staatskanzlei kontert, dass der vom Landtag beschlossene Nachtrag keine Befristung enthält. Allerdings plane Rot-Rot laut Koalitionsvertrag eine Begrenzung auf zwei Jahre – für Platzeck würde die Unterstützung am 31. August 2015 enden. Auch der Landesrechnungshof sieht im Vorgehen von Rot-Rot kein Problem, weil keine zeitliche Befristung im Haushalt vorgesehen sei. CDU und Grüne sehen das anders.

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