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Brandenburg: Rechtsextremist Mahler legte Berufung ein

Cottbus - Mit dem Verfahren gegen den Rechtsextremisten und früheren NPD-Anwalt Horst Mahler muss sich das Cottbuser Landgericht befassen. Sowohl Mahler selbst als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das jüngste Urteil des Amtsgerichts Cottbus ein, bestätigte gestern ein Gerichtssprecher.

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Cottbus - Mit dem Verfahren gegen den Rechtsextremisten und früheren NPD-Anwalt Horst Mahler muss sich das Cottbuser Landgericht befassen. Sowohl Mahler selbst als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das jüngste Urteil des Amtsgerichts Cottbus ein, bestätigte gestern ein Gerichtssprecher. Das Amtsgericht hatte den 71-Jährigen am Freitag wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate Haft gefordert, Mahlers Verteidigerin und Lebensgefährtin dagegen auf Freispruch plädiert. Die Staatsschutzabteilung der bayerischen Polizei leitete unterdessen gegen Mahler neue Ermittlungen wegen Verdachts der Volksverhetzung ein. ddp

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