Brandenburg: Richter sehen bei A14 noch „Luft nach unten“
Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen neue Autobahn offenbar wenig aussichtsreich
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Potsdam/Leipzig - Der Bau eines Abschnitts der Autobahn 14 in der Prignitz wird wohl nicht an der Zahl der erwarteten Autos scheitern. „Die gesetzliche Bedarfsfeststellung der Autobahn ist für das Gericht bindend“, sagte der Vorsitzende Richter des neunten Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Wolfgang Bier, am Dienstag in Leipzig. „Die Messlatte für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Bedarfsplanung liegt sehr hoch.“ Bei dem Verfahren, das am Dienstag begonnen hatte, klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen das Vorhaben von Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD), zwischen Karstädt und der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern einen Abschnitt der A 14 zu errichten, der sich über eine Länge von 12,6 Kilometern erstrecken und rund 90 Millionen Euro kosten soll.
Die Naturschützer bemängeln, dass auf diesem Abschnitt nur rund 14 000 Autos täglich zu erwarten seien, was für eine Autobahn zu wenig sei. Die Planungen des Bundesverkehrsministeriums, die aus dem Jahr 2008 stammen, unterstellen jedoch deutlich mehr Fahrzeuge. Richter Bier verwies darauf, dass laut einer Richtlinie schon bei mindestens 18 000 Autos täglich eine breitere Autobahn als hier geplant gebaut werden könne und das Ministerium „Luft nach unten“ und Gestaltungsspielraum habe.
Die Naturschützer und das Ministerium stritten sich vor Gericht außerdem über den Sinn der Autobahn, die über eine Strecke von 155 Kilometern Magdeburg und Schwerin verbinden soll. Während der Anwalt der Naturschützer, Karsten Sommer, „Rechtfertigungselement für Rechtfertigungselement in sich zusammenbrechen“ sah und für einen Ausbau bestehender Bundesstraßen anstelle des Autobahnbaus plädierte, argumentieren Vogelsängers Mitarbeiter mit einer grundsätzlichen Bedeutung der A 14. Sie solle das Dreieck von Hannover, Hamburg und Berlin besser erschließen und diene dazu, eine Verbindung von Schweden über die Bundesrepublik bis an die Adria zu schaffen. Wenn die Autobahn nicht errichtet werde, führten die Ministerialbeamten weiter aus, könne der Berliner Ring nicht wie geplant entlastet und müsse auf vier statt drei Spuren je Richtung ausgebaut werden. Das Ansinnen der Naturschützer, Bundesstraßen auszubauen, was in der Prignitz die B 5 beträfe, wiesen Mitarbeiter der Firma Deges, die die Autobahn baut, als nicht sinnvoll zurück. In der Region gebe es zu viele landwirtschaftliche Fahrzeuge, die nur langsam führen und auf einer Bundesstraße nur schlecht überholt werden könnten.
Die Naturschützer kritisierten außerdem, dass die A14 geschützte Tiere und Pflanzen beeinträchtigen werde. Im Gebiet Mittlere und Untere Löcknitz, das nach EU-Recht Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist und von der Autobahn auf einer Brücke durchquert werden soll, erwarten sie negative Folgen für Fischotter, Steinbeißer und die Gemeine Flussmuschel.
Da Anwalt Sommer befürchtete, das Ministerium wolle die im Planfeststellungsbeschluss von März 2012 zugesagten Schutzprojekte unterlaufen, ließ der Vorsitzende Richter im Protokoll die Erklärung des Ministeriums festhalten, dass die Inhalte des Beschlusses eingehalten werden sollen. Offen ist noch, wann das Urteil verkündet wird. Verhandelt wird gleichzeitig über eine Klage von Prignitz-Landrat Hans Lange (CDU), der sich gegen eine Herabstufung der B5 und einer weiteren Straße wendet, weil er dort künftig „Mautvermeidungsverkehr“ erwartet. Sven Eichstädt
Sven Eichstädt
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