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Brandenburg: Rocky muss ins Gefängnis Anwalt des Ex-Boxers zog Urteilsberufung zurück

Frankfurt (Oder) - Der ehemalige Boxweltmeister Graciano Rocchigiani muss wieder ins Gefängnis. Sein Rechtsanwalt nahm gestern die Berufung gegen ein Urteil vom Dezember 2005 zurück.

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Frankfurt (Oder) - Der ehemalige Boxweltmeister Graciano Rocchigiani muss wieder ins Gefängnis. Sein Rechtsanwalt nahm gestern die Berufung gegen ein Urteil vom Dezember 2005 zurück. Das teilte das Landgericht Frankfurt (Oder) mit. Die Berufungsverhandlung war eigentlich für Donnerstag angesetzt gewesen. Damit sei die vom Frankfurter Amtsgericht wegen Trunkenheit am Steuer verhängte Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung rechtskräftig. Die Akten gingen jetzt zur Staatsanwaltschaft, die Rocchigiani in den nächsten Wochen zum Haftantritt laden werde.

Der 42-Jährige war im Mai 2005 von der Polizei in der Frankfurter Innenstadt am Steuer seines Wagens mit 1,68 Promille ertappt worden. Der Boxer, der in Anlehnung an eine von Schauspieler Silvester Stallone verkörperte Filmfigur „Rocky“ genannt wurde, hatte nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin in einer Frankfurter Kneipe Bier getrunken und sich anschließend ins Auto gesetzt. Zu jener Zeit stand er noch unter Bewährung wegen einschlägiger Vorstrafen. Deswegen habe das Amtsgericht die erneute Strafe nicht zur Bewährung aussetzen können, so die Urteilsbegründung.

Noch offen ist, ob auch frühere Bewährungsstrafen widerrufen werden. Der Ex-Boxer war nach zwei Bewährungsstrafen 1997 und 1999 von zusammen zwölf Monaten bereits im November 2000 wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden. Daraufhin wurde damals auch die Bewährung widerrufen. „Rocky“ musste Anfang 2002 ins Gefängnis, wurde aber nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe im November 2002 entlassen. Die Reststrafe von vier Monaten setzte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten auf drei Jahre zur Bewährung aus.

Bereits zuvor war Rocchigiani wiederholt durch diverse andere Delikte aufgefallen. Auf sein Konto gehen unter anderem Körperverletzung, Beleidigung und Verdacht auf Zuhälterei. ddp

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