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Brandenburg: Rot-rot sichert Beamten Privileg

Finanzminister Helmuth Markov zahlt Prämie für versetzte Beamte weiter – obwohl ein Gericht diese gekippt hat

Stand:

Potsdam - Trotz eines gegensätzlichen Gerichtsurteils will Brandenburgs rot-rote Landesregierung an einer zusätzlichen „Mobilitätsprämie“ für von Versetzungen betroffene Beamte festhalten. Das geht aus einer aktuellen Antwort von Finanzminister Helmuth Markov (Linke) auf eine kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Ludwig Burkardt und Björn Lakemacher im Landtag hervor. Die Auszahlung werde nicht gestoppt, auch Rückforderungen gebe es nicht, heißt es darin. „Nach Auffassung der Landesregierung ist eine Einstellung der Prämienzahlungen nicht geboten“Dieser Umgang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus, das Anfang Juni die kurz vor der Landtagswahl 2009 vom damaligen Minister Rainer Speer (SPD) nach einer Vereinbarung mit Gewerkschaften eingeführte Gesetz, die danach von Nachfolger Markov fortgeführte Sonderprämie für Lehrer, Polizisten oder andere von Versetzungen betroffene Beamte gekippt hatte, sorgt prompt für Kritik der CDU-Opposition.

Nach dem Urteil der Cottbuser Richter ist die Mobilitätsprämie rechtswidrig, weil in der regulären Beamtenbesoldung – und dem Status der Unkündbarkeit – bereits die Versetzungspflicht inbegriffen ist und es für die vom Land gewährte Zahlung zudem keine Gesetzesgrundlage gebe. Es geht nicht um Bagatellgrößenordnungen: Wie aus der Markov-Antwort hervorgeht, wurden von 2009 bis Juni 2013 aus der Landeskasse insgesamt rund 1,419 Millionen Euro Mobilitätsprämien an 922 Beamte ausgezahlt, wobei Lehrer mit 433 Fällen (349 000 Euro) und wegen der Polizeireform versetzte Polizisten mit 341 Fällen (901 000) Euro das Gros stellen. Im Einzelfall geht um eine Größenordnung von rund 2500 Euro. Und zwar als „Einmalzahlung“, wie das Finanzministerium am Donnerstag betonte. Es sei keine fortdauernde Zulage. Das Ministerium zieht sich darauf zurück, dass es in dem Gerichtsverfahren selbst gesiegt hatte – als es einem Beamten, der sich die Prämie einklagen wollte, die Zahlung verweigerte. Dass das Gericht in der Begründung das gesamte Modell als rechtswidrig verwarf, kommentierte ein Sprecher so: „Das Land hat weiter eine andere Rechtsauffassung.“ 

Aus der Antwort auf die kleine Anfrage geht aber zumindest hervor, dass das Land die fehlende Rechtsgrundlage nun zumindest nachträglich schaffen will. Die Landesregierung „beabsichtigt“ nunmehr, „dem Landtag eine gesetzliche Prämienregelung vorzuschlagen, aus der sich auch das Verhältnis dieser Leistung zur Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter ergeben wird“, heißt es. Dies diene „zur rechtlichen Klarstellung“, zudem solle nach Bestrebungen der Gewerkschaften der Tarifvertrag für den Verwaltungsumbau sowieso erweitert werden.

Im Kern geht es darum, dass ein Jahr vor der Landtagswahl die rot-rote Regierung keine neuen Konflikte mit den Gewerkschaften will. Der CDU-Finanzexperte Ludwig Burkardt sagte dazu: „Es ist schon ein sehr frivoler Umgang mit dem Rechtsstaat, das Urteil so zu ignorieren.“ Es sei eindeutig, dass „die derzeitige Praxis keine gesetzliche Grundlage hat“, rügte Burkardt. Er forderte das Finanzministerium auf, die Auszahlung der Prämien zu stoppen. Eine Rückforderung müsse unter Umständen nicht erfolgen, wenn in einem Gesetz die bisherigen Zahlungen abgesichert würden. Allerdings hat Burkardt grundsätzliche Zweifel an diesem Instrument – in der Linie des Gerichtsurteils. „Im Beamtentum ist die Versetzungsbereitschaft im Sold inbegriffen“, sagte der CDU-Politiker. „Diese Pflicht ist abgegolten.“ Er habe auch angesichts der Haushaltslage Zweifel, ob „es angemessen ist, an Beamte eine zusätzliche Leistung bei Versetzungen zu zahlen“, so der CDU-Politiker. Es sei auch Linie der CDU, dass nach den den Tarifabschlüssen für Angestellte auch die Bezüge der Beamten adäquat angepasst werden müssten. Bei der „Mobilitätsprämie“ gehe es aber um etwas anderes: „Das sieht nach einem zusätzlichen Beamtenprivileg aus.“ 

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