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Brandenburg: Rot-Rot will Verfassungsrichter selbst bestimmen

Selbst Justizminister lehnt neuen Wahlmodus ab / Opposition warnt vor Beschädigung des Gerichts

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Potsdam - Der Wahlmodus für den Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, eine von der Führung der Koalitionsfraktionen zunächst als reine technische Änderung bezeichnete Gesetzesänderung, entwickelte sich am Donnerstag zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Rot-Rot und der Opposition.

Redner aller drei Oppositionsfraktionen warfen Sozialdemokraten und Linken vor, ohne Not eine gesetzliche Festlegung erzwingen zu wollen, die das Verfassungsgericht beschädigt. Die Abgeordnete der Grünen, Sabine Niels verwies darauf, dass der entsprechende Änderungsantrag, mit dem die einfache Mehrheit der Abgeordneten für die Bestimmung des Präsidenten des Gerichts als ausreichend festgeschrieben wird, überraschend als Tischvorlage im Hauptausschuss eingebracht wurde. Zu einer fundierten Beratung sei deswegen gar keine Zeit gewesen. Der Rechtsausschuss sei damit faktisch übergangen worden. Mit diesem Verfahren habe die Koalition in einer bedeutsamen Frage jede vernünftige Debatte verhindert. Vertreter von SPD und der Linksfraktion sagten zunächst, man habe nur die bisherige Praxis festschreiben wollen und der ganze Vorgang sei eine rein technische Anpassung und redaktionelle Klarstellung. Dem widersprachen Danny Eichelbaum von der CDU und Linda Teuteberg von der FDP. Beide sagten, dass bei den Verfassungsgerichten in der Bundesrepublik bei der Wahl der Richter wie auch der Bestimmung des Präsidenten dieselben Mehrheiten erreicht werden müssten, die in aller Regel bei zwei Drittel der Stimmen des Wahlorgans liegen. Brandenburg sei in der Vergangenheit ohne eine klare gesetzliche Regelung einen Sonderweg gegangen und Rot-Rot wolle diese von Teuteberg als „fragwürdig“ bezeichnete Praxis jetzt einfach festschreiben.

Eichelbaum wie Teuteberg sagten auch, Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke), der selbst von 2006 bis 2009 Landes-Verfassungsrichter war, unterstütze ihre Forderungen nach einer möglichst breiten Mehrheit auch für den Präsidentenstuhl. Tatsächlich heißt es in Schöneburgs Stellungnahme zu der Gesetzesänderung, dies widerspräche „der Angleichung an die Regelungen auf Bundesebene und in den anderen neuen Bundesländern, die Brandenburg mit der Einführung der Zweidrittelmehrheit im Jahr 1997 angestrebt hat“.

Teuteberg sagte, dem Vorgehen der Koalition werde erneut die Kluft zwischen den „Sonntagsreden von Vielfalt und Toleranz und der tatsächlichen Machtausübung“ sichtbar. In der namentlichen Abstimmung votierten einige Abgeordnete der Linkspartei mit der Opposition oder enthielten sich der Stimme. Johann Legner/Alexander Fröhlich

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