Brandenburg: Rückmeldegebühr verfassungswidrig
Berlin - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hält die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 51,13 Euro pro Semester an Berliner Hochschulen für verfassungswidrig. Die Richter beschlossen, zwei entsprechende Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, wie eine Sprecherin gestern sagte.
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Berlin - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hält die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 51,13 Euro pro Semester an Berliner Hochschulen für verfassungswidrig. Die Richter beschlossen, zwei entsprechende Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, wie eine Sprecherin gestern sagte. Die Verfahren am OVG seien ausgesetzt worden. Nach Auffassung der Richter steht die Gebühr in einem groben Missverhältnis zu dem Gebührenzweck der Kostendeckung. Die Bearbeitung einer Rückmeldung bei den Berliner Hochschulen verursache nur einen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand in Höhe von 11,42 Euro. Die Gebühr betrage damit das 4,5-fache des Kostenaufwands. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Technischen Universität (TU) Berlin forderte, die Erhebung der Rückmeldegebühr bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sofort auszusetzen. ddp
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