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Die Ausschreibung der S-Bahn droht, in einem juristischen Streit zu versinken.

© dpa

Brandenburg: S-Bahnchaos: Ex-Manager müssen zahlen

Berlin - Frühere S–Bahn-Manager, die 2009 ihren Hut nehmen mussten, wurden jetzt verurteilt, der Deutschen Bahn Schadensersatz zu zahlen. Anlass war das Chaos, das vor drei Jahren fast zum Zusammenbruch des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin führte.

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Berlin - Frühere S–Bahn-Manager, die 2009 ihren Hut nehmen mussten, wurden jetzt verurteilt, der Deutschen Bahn Schadensersatz zu zahlen. Anlass war das Chaos, das vor drei Jahren fast zum Zusammenbruch des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin führte. Ein Gericht sprach dem bundeseigenen Unternehmen laut „Bild“-Zeitung 11,4 Millionen Euro zu. Die Ex-Vorständler sind versichert, müssen das Geld also nicht selber aufbringen.

Welche Chefs verurteilt wurden, blieb am Sonntag unklar. Nach dem S-Bahn-Fiasko hatte die Muttergesellschaft zunächst geprüft, ob und wann Schadensersatz eingeklagt werden sollte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen vier Ex-Manager eingestellt, die im Sommer 2009 ihren Job aufgeben mussten. Dabei ging es um den ehemaligen S-Bahnchef Tobias Heinemann, mit dem die Bahn einen Aufhebungsvertrag abschloss. Und um drei weitere Geschäftsführer, die das Unternehmen verließen oder auf andere Posten im Konzern umgesetzt wurden.

Ihnen wurde damals unter anderem vorgeworfen, Zusagen an das Eisenbahn-Bundesamt zur Überprüfung der Räder und Achsen nicht eingehalten zu haben. Juristisch gesehen sind Schadensersatzklagen gegen Manager schwierig: Ihnen muss nachgewiesen werden, dass sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. za

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