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Brandenburg: Sachsen-Anhalt recherchierte besser

Magdeburg/Potsdam - Jetzt hat auch die Landesregierung in Sachsen-Anhalt klargestellt, dass sie bei der Abwicklung von Bodenreformland andere Wege ging als Brandenburg. In dem Nachbarland lag aufgrund umfänglicher Recherchen die Zahl der Fälle, in denen kein Eigentümer ermittelt werden konnte, wesentlich niedriger.

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Magdeburg/Potsdam - Jetzt hat auch die Landesregierung in Sachsen-Anhalt klargestellt, dass sie bei der Abwicklung von Bodenreformland andere Wege ging als Brandenburg. In dem Nachbarland lag aufgrund umfänglicher Recherchen die Zahl der Fälle, in denen kein Eigentümer ermittelt werden konnte, wesentlich niedriger. Zwar sind in Sachsen-Anhalt in 2409 Fällen die Kommunen zum gesetzlichen Vertreter bestellt worden. In dieser Zahl sind allerdings auch Eigentümer enthalten, die aufgrund zunächst fehlender Erblegitimationen einer solchen Regelung zustimmten.

Mit den Auskünften aus Sachsen-Anhalt liegen jetzt Angaben aus allen drei Nachbarländern Brandenburgs vor. Sie zeigen deutlich, dass Brandenburg einen ganz anderen Weg wählte, als diese drei Länder und dass es deswegen auch in wesentlich stärkerem Ausmaß von dem BGH-Urteil betroffen ist, das das gewählte Verfahren für rechtswidrig erklärte. Betroffen davon waren nach Angaben der Potsdamer Landesregierung etwa 10 000 Fälle, in denen die Eigentumsverhältnisse ungeklärt blieben – eine Zahl, die in keinem anderen Bundesland auch nur annähernd erreicht wurde.

Die Auskünfte aus Sachsen Anhalt, die als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion erfolgten, schildern ausführlich den Umfang der Recherchen durch staatliche Stellen. Sie umfassten auch Aushilfeersuchen an zentral für die Bundesrepublik geführte Dateien. Selbst die Daten der früheren Grenzdurchgangslager wurden abgeglichen. Außerdem wurde umfangreich vor Ort ermittelt und ortskundige Personen befragt. Nur wenn alle diese Bemühungen erfolglos blieben, wurde die Gemeinde gesetzlicher Vertreter des unbekannten Erben.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde ähnlich recherchiert, auch dort liegt die Zahl der nicht ermittelten Eigentümer mit etwa 3000 vergleichsweise erheblich unter dem Brandenburger Wert. In dem Küstenland kam es in keinem Fall zur Bestellung von Gebietskörperschaften als gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben. In Sachsen, wo die Zahl der ungeklärten Fälle nicht genau bekannt ist, wurde das Land lediglich in 184 Fällen Vertreter. Johann Legner

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