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Brandenburg: Sarrazin mahnt „Pro Deutschland“ ab

Potsdam - Thilo Sarrazins Rechtsanwälte haben die rechte Gruppierung „Pro Deutschland“ wegen deren Wahlwerbung abgemahnt. Nach Angaben des Justiziars von Sarrazins Verlag Random House, Rainer Dresen, liege auch ein Klageauftrag vor für den Fall, dass die Rechtspopulisten ihre Plakate nicht abhängen.

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Potsdam - Thilo Sarrazins Rechtsanwälte haben die rechte Gruppierung „Pro Deutschland“ wegen deren Wahlwerbung abgemahnt. Nach Angaben des Justiziars von Sarrazins Verlag Random House, Rainer Dresen, liege auch ein Klageauftrag vor für den Fall, dass die Rechtspopulisten ihre Plakate nicht abhängen. Darauf ist eine durchgestrichene Moschee zu sehen, darunter steht der Slogan: „Wählen gehen für Thilos Thesen!“ Dies verletze die Persönlichkeitsrechte von Thilo Sarrazin, sagte Dresen. Bereits zuvor habe die NPD versucht, Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ für ihre Zwecke zu missbrauchen. Eine Postkarte sei mit dem Buchcover des Bestsellers bedruckt worden– samt Wahlaufruf. Der Verlag hatte eine Unterlassung erwirkt. Beauftragt wurde nun erneut die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann, diese hatte bereits die Persönlichkeitsrechte des Fußballers Patrick Owomoyela gegen die NPD durchgesetzt.

Manfred Rouhs von „Pro Deutschland“ sagte, man habe alle Plakatmotive vor der Drucklegung anwaltlich überprüfen lassen. ball

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