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Von Thorsten Metzner: Schärfe zum Abschluss

Der Landtag beerdigt die Bodenreform-Affäre / Streit um Schelte des Generalstaatsanwaltes am Bundesgerichtshof

Stand:

Potsdam - In der Bodenreform–Affäre um die „sittenwidrige“ Inbesitznahme von rund 9000 fremden Grundstücken durch das Land Brandenburg wird es keinerlei personelle Konsequenzen geben. Das brandenburgische Parlament debattierte am Donnerstag zwar abschließend den Endbericht des Untersuchungsausschusses, der vor allem die Fachebene des Finanzministeriums für die vom Bundesgerichtshof gerügte Brandenburger Praxis verantwortlich macht. Dennoch lehnte Finanzminister Rainer Speer (SPD) disziplinarrechtliche Schritte gegen Landesbedienstete mit dem Argument ab, dass es „keinen Vorsatz“ gegeben habe. „Bauernopfer gibt es bei mir nicht“, sagte Speer. Die Links-Opposition, die den Landesregierungen Stolpe und Platzeck, wegen der Affäre und dem späteren Umgang damit eine Missbilligung aussprechen wollte, scheiterte an der Koalitionsmehrheit. Regierungschef Matthias Platzeck (SPD), der vor einem Jahr nach Bekanntwerden der Affäre noch von „erschüttertem Vertrauen“ in den Rechtsstaat gesprochen und die Praxis des Landes „bedauert“ hatte, ging diesmal nicht ans Rednerpult.

Dafür wurde die Generaldebatte, mit der der Landtag einen Schlussstrich unter die Bodenreform-Affäre zog, von Wirbel um die Wortmeldung des brandenburgischen Generalstaatsanwalts Erardo Rautenberg (SPD) überschattet – der in einem gestern in den PNN erschienenen Gastbeitrag den Bundesgerichtshof öffentlich ungewöhnlich scharf attackiert hatte. Rautenberg hatte in den PNN dem höchsten deutschen Zivilgericht vorgeworfen, sich zum „Moralapostel“ aufzuspielen, weil es das Vorgehen Brandenburgs als „sittenwidrig“ und eines „Rechtsstaates unwürdig“ bezeichnet hatte. Die Wortwahl, so der Chefankläger des Landes, sei ein „Skandal“, offenbar aus Verärgerung der Bundesrichter, weil das Land Hinweisen auf Rücknahme der Revision nicht gefolgt war und die Richter widerwillig ein Urteil fällen mussten. Derartige „Gefühlsausbrüche“ höchster Richter in Urteilsgründen seien aber „mit der Würde ihres Amtes letztlich unvereinbar“, so Rautenberg. Zu dieser „persönlichen Meinung“ des Generalstaatsanwaltes Brandenburgs im „tagespolitischen Geschehen“ wollte der Bundesgerichtshof zwar keine Stellungnahme abgeben, stellte aber unmissverständlich klar, dass der für das Urteil verantwortliche Zivilsenat „keine Rücknahme der Revision angeregt, weder in der mündlichen Verhandlung noch zu sonstiger Zeit“ hatte. Bis auf Einzelstimmen in der SPD distanzierten sich Brandenburger Politiker einhellig von der Gerichtsschelte Rautenbergs.

Justizministerin Beate Blechinger (CDU) sagte, dies sei „Rautenbergs letzte Äußerung als politischer Beamter“ gewesen. Den Status hatte der Landtag am Tag zuvor gerade abgeschafft, so dass Rautenberg ab sofort dem Mäßigungsgebot für normale Beamte unterliegt und nicht mehr in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden kann. Staatskanzleichef Clemens Appel (SPD) nannte die Rautenberg-Schelte „nicht hilfreich.“ Der CDU-Landtagsabgeordnete Dierk Homeyer forderte indirekt seinen Rücktritt. Faulheits-Anwürfe gegen das höchste deutsche Zivilgericht durch den amtierenden Generalstaatsanwalt seien „unverschämt“, ein „Skandal“ und mit „der Würde des Amtes eines Generalstaatsanwaltes nicht länger vereinbar“, erklärte Homeyer. Und der parlamentarische Geschäftsführer der Linken Christian Görke, sagte, nach den „unangemessenen Aussagen“ Rautenbergs wundere er sich nicht mehr, dass die Staatsanwaltschaft wegen der Bodenreform-Affäre keine Ermittlungen aufgenommen hat.

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