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Brandenburg: Schöneburg: Fall Mahler hat Konsequenzen Justizminister sichert Aufklärung nach brauner Hetzschrift aus dem Knast zu. Keine Sonderbehandlung für den Rechtsextremen

Potsdam - Brandenburgs Justiz hat nach Aussagen von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) rechtsextreme Hetz-Aktivitäten des Holocaust-Leugners Horst Mahler aus der JVA Brandenburg heraus umgehend gestoppt. „Sofort nach Bekanntwerden ist das Nötige veranlasst worden“, versicherte Schöneburg am Dienstag den PNN.

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Potsdam - Brandenburgs Justiz hat nach Aussagen von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) rechtsextreme Hetz-Aktivitäten des Holocaust-Leugners Horst Mahler aus der JVA Brandenburg heraus umgehend gestoppt. „Sofort nach Bekanntwerden ist das Nötige veranlasst worden“, versicherte Schöneburg am Dienstag den PNN. Der Justizminister verwies darauf, dass neben den eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen Mahler auch die JVA selbst Konsequenzen gezogen habe. So sei Mahler aus dem offenen Vollzug in die geschlossene Abteilung zurückverlegt, ihm die Genehmigung zur Nutzung eines Computers entzogen worden, sagte Schöneburg. Außerdem sei eine Kontrolle seines Schriftverkehrs veranlasst worden. Schöneburg sicherte weitere Aufklärung zu den Hintergründen des Falls zu, der (PNN berichtete) bereits Wellen schlägt und Entsetzen etwa beim Zentralrat der Juden in Deutschland ausgelöst hat.

Der 77-jährige Rechtsextremist und Holocaustleugner verbüßt in der JVA Brandenburg an der Havel eine mehrjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung. Er führte sich gut, wurde letztes Jahr in den offenen Vollzug verlegt. Dort gelang es ihm offenbar, von November 2012 bis März 2013 ein einschlägiges wie umfangreiches Buchmanuskript („Das Ende der Wanderschaft“, 235 Seiten, 295 Fußnoten) zu schreiben. Und zwar teilweise auf einem Anstaltscomputer – und sein Machwerk sogar aus dem Gefängnis heraus via Internet zu verbreiten. Die Hintergründe, wie das trotz Kontrollen möglich war, sind noch unklar: Denn selbst bei genehmigter Computernutzung sind Speichermedien wie USB-Sticks nicht gestattet, auch ein Internetzugang ist verboten. Die Nutzung eines Computers war Mahler von der JVA gestattet worden, weil nach Angaben des Justizministeriums ein renommiertes Institut die Mitarbeit des früheren RAF-Anwaltes an einem Forschungsprojekt zur Geschichte der Rote-Armee-Fraktion gewünscht habe. Mahler nutzte die Gelegenheit, um seine Kampfschrift einzutippen, in der er nach Angaben des Magazins „Spiegel“ etwa „die Idee des Nationalsozialismus“ für den „Weg der Rettung aus der judaisierten Welt“ propagiert, oder schreibt: „gereinigt von den Spuren der Jüdischen Lügen“ werde „der Deutsche Volksgeist in neuem Glanz erstrahlen“. Mahler hatte im letzten NPD-Verbotsverfahren die rechtsextreme Partei als Anwalt vertreten. Den von der CDU-Opposition geäußerten Verdacht, dass es in der JVA eine Sonderbehandlung für den prominenten Häftling gab, wies Justizminister Schöneburg zurück. „Die Leitung der JVA ist nicht auf dem rechten Auge blind.“ Wie in jedem anderen Fall habe es auch hier bei den Haftlockerungen eine Einzelfallprüfung gegeben. Die neuen Ermittlungen der für Internet-Delikte zuständigen Staatsanwaltschaft Cottbus gegen Mahler wegen Volksverhetzung werden noch einige Wochen andauern, hieß es am Dienstag in Justizkreisen. Anfang Juni war seine Gefängniszelle durchsucht worden, wobei zwei Computer beschlagnahmt wurden, ein privater und einer aus Anstaltsbesitz, die jetzt ausgewertet werden. Schöneburg will, wie er sagte, dem Rechtsausschuss des Landtages zu dem Fall „detailliert Auskunft“ geben. Dort ist das Thema für die nächste Sitzung am 22. August auf die Tagesordnung gesetzt worden. Der rechtspolitische CDU-Sprecher Danny Eichelbaum forderte gründliche Aufklärung.

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