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Brandenburg: Schröter will Islamisten schneller abschieben
Brandenburgs Behörden gehen davon aus, dass sich mindestens 80 Islamisten im Land befinden. Ein Teil davon gilt als gewaltbereit, einige werden als Gefährder eingestuft. Nun wird geprüft, wie sie schneller abgeschoben werden können.
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Potsdam - Nach dem Terroranschlag von Berlin und der anhaltenden Gefahr will Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) islamistische Gefährder schneller abschieben. Darüber informierte er jetzt den Innenausschuss des Landtags. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern prüfe das Ministerium, ob die Islamisten ausgewiesen oder abgeschoben werden können, hieß es. Dies ist nach dem Gesetz „auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose“ möglich, zur „Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik“ oder wegen einer „terroristischen Gefahr“.
Aktuell geht das Innenministerium den Angaben zufolge von rund 80 islamistischen Extremisten aus. Dabei könnte es sich um veraltete Zahlen handeln. Zuletzt war zumindest die Verfassungsschutzabteilung sogar von hundert Islamisten im Land ausgegangen. Knapp die Hälfte seien Kaukasier, zumeist Tschetschenen. Inzwischen steigt die Zahl der Islamisten, die aus den Bürgerkriegsgebieten im Nahen Osten kommen. Damit dürfte Syrien gemeint sein. Unter den bekannten Islamisten befinde sich ein Kern von 30 gewaltbereiten Personen. Auch die Gefährder, konkret eine Zahl „im niedrigen zweistelligen Bereich“, denen jederzeit ein Terroranschlag zugetraut wird, sind zumeist Tschetschenen. Einige seien bereits wieder ausgereist, für sie wurden Wiedereinreisesperren erteilt. Die anderen Gefährder sitzen im Gefängnis, haben ein laufendes Asylverfahren, einen Schutzstatus oder klagen. Schröter drängt deshalb beim Bundesamt für Migration bei den Asyl- und Gerichtsverfahren auf schnellere Bearbeitung. Zudem soll geprüft werden, ob der Schutzstatus gestrichen werden kann. Aufschlussreich ist auch der Status der registrierten Islamisten: Ein Fünftel wird geduldet, die Abschiebung wurde ausgesetzt. Zwei Fünftel von ihnen haben eine Aufenthaltsgestattung, ihr Asylverfahren läuft noch. Ein Drittel verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis.
Attentat wie das vom Berliner Weihnachtsmarkt soll sich nicht wiederholen
Mit seinem Vorgehen will Innenminister Schröter vermeiden, dass sich ein Fall wie beim Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri wiederholt. Der abgelehnte Asylbewerber und als islamistischer Gefährder eingestufte Amri hatte am 19. Dezember einen Lkw in einen Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert. Er tötete zwölf Menschen. Amri war in Nordrhein-Westfalen gemeldet, das Land war für seine Abschiebung zuständig. Er hatte sich jedoch auch mehrere Identitäten zugelegt und war als Flüchtling an unterschiedlichen Orten unter verschiedenen Namen gemeldet.
Nach seiner Ankunft in Deutschland 2015 haben einem Bericht des Kölner „Express“ zufolge mindestens acht Staatsanwaltschaften in drei Bundesländern gegen Amri ermittelt. Elf unterschiedliche Verfahren seien gegen den Tunesier geführt worden. Amri wurde demnach unter anderem unerlaubte Einreise, mögliche Beteiligung an einem versuchten Tötungsdelikt und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Ermittlungen habe es bei Staatsanwaltschaften in Arnsberg, Duisburg und Kleve (alle Nordrhein-Westfalen), in Freiburg, Ravensburg und Karlsruhe (alle Baden-Württemberg) sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Berlin gegeben. In Hessen werde noch geprüft, ob es sich in zwei weiteren Ermittlungsverfahren um Amri gehandelt hat. (mit dpa)
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