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Brandenburg: Schudoma könnte bald in Potsdam sein Landessozialgerichtschef: Kläger unterliegt

Potsdam/Berlin - Sabine Schudoma, aktuell noch Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, das größte seiner Art in Deutschland, und des Verfassungsgerichtshofs, könnte beruflich bald nach Potsdam umziehen. Die Ernennungsurkunde, mit der sie offiziell zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg wird, ist schon fertig.

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Potsdam/Berlin - Sabine Schudoma, aktuell noch Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, das größte seiner Art in Deutschland, und des Verfassungsgerichtshofs, könnte beruflich bald nach Potsdam umziehen. Die Ernennungsurkunde, mit der sie offiziell zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg wird, ist schon fertig. Bislang konnte sie Schudoma, die nächste Woche 58 Jahre alt wird, aber nicht übergeben werden – wegen der Eilklage eines Mitbewerbers, des Leipziger Bundesverwaltungsrichters Peter Wysk. Die Klage wurde nun vom Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen. Es entschied: Die Auswahl von Schudoma sei nicht zu beanstanden und es erscheine nicht möglich, dass Wysk „bei willkürfreier und rechtmäßiger Verfahrensweise ausgewählt“ und sich als „bester oder zumindest gleich geeigneter Bewerber erweisen“ werde. Er verfüge anders als Schudoma „in wesentlichen Teilen“ nicht über die „erforderlichen fundierten Erfahrungen in der Leitungsfunktion eines Gerichts oder in der Justizverwaltung sowie über langjährige Erfahrungen als Vorsitzender Richter vorzugsweise in der Sozialgerichtsbarkeit“, befand das Gericht.

Das Präsidentenamt des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist seit drei Jahren und vier Monaten nicht besetzt. Die vorherige Präsidentin Monika Paulat leitete das Gericht mit Sitz in Potsdam von 2009 bis zu ihrem Ruhestand Ende 2013. Danach gab es mehrere Auswahlverfahren, bei denen auch Schudoma teils schon siegte. Grund für die Wiederholungen: Gezerre zwischen den Landesregierungen in Berlin und Potsdam, Eingriffe von Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und zuletzt durch den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) Anfang 2016. Dann wählte der gemeinsame Richterwahlausschuss von Berlin und Brandenburg Schudoma im September 2016 auf Vorschlag der beiden Landesregierungen zur neuen Präsidentin des Landessozialgerichts.

Übergeben wird die Ernennungsurkunde aber noch nicht. Der Bundesrichter kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Berlin gegen die Entscheidung des Potsdamer Gerichts einlegen. Die Frist dafür läuft in zwei Wochen aus. Am Verwaltungsgericht Potsdam wird Peter Wysk durchaus zugetraut, dass er vor die nächste Instanz zieht. Auch in der ersten trudelte der Eilantrag am letzten Tag der Einspruchsfrist beim Verwaltungsgericht Potsdam ein. Eine Beschwerde vor dem OVG würde Schudomas Ernennung erneut aussetzen. Bis zu einer Entscheidung kann allerdings durchaus wieder ein halbes Jahr vergehen. Alexander Fröhlich

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