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Brandenburg: Schulze und Grüne klagen gegen Fritsch Parteiloser darf nicht Fraktion beitreten

Potsdam - Jetzt muss das Landesverfassungsgericht entscheiden. Weil Landtagspräsident Gunter Fritsch daran festhält, dass der seit Ende Mai parteilose Abgeordnete Christoph Schulze nicht Mitglied der Grünen-Fraktion werden kann, kündigten Schulze und Fraktionschef Axel Vogel am gestrigen Donnerstag an, vor das oberste Gericht Brandenburgs zu ziehen.

Potsdam - Jetzt muss das Landesverfassungsgericht entscheiden. Weil Landtagspräsident Gunter Fritsch daran festhält, dass der seit Ende Mai parteilose Abgeordnete Christoph Schulze nicht Mitglied der Grünen-Fraktion werden kann, kündigten Schulze und Fraktionschef Axel Vogel am gestrigen Donnerstag an, vor das oberste Gericht Brandenburgs zu ziehen. In einem Schreiben an die Fraktion begründete Fritsch seine starre Haltung mit dem Fraktionsgesetz, wonach ein Abgeordneter einer Fraktion auch Mitglied der jeweiligen Partei sein muss. Alternativ lasse sich die Situation nur durch eine Novellierung des Fraktionsgesetzes oder eben eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts auflösen, heißt es in dem Brief von Fritsch. Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts von 1994 können Abgeordnete, denen der Landtag die Mitgliedschaft in einer Fraktion verwehrt, unmittelbar mit einer Organklage gegen diese Entscheidung vorgehen. Gleiches gilt für Fraktionen.

Die Grünen wollen den auf Brandenburger Verfassungsrecht spezialisierten Juristen Hasso Lieber mit der Klageschrift beauftragen. Lieber hatte bereits ein Gutachten vorgelegt, wonach bei verfassungskonformer und zeitgemäßer Auslegung des Fraktionsgesetzes Schulze die Fraktionsmitgliedschaft bei den Grünen nicht verwehrt werden dürfe. Die rigide Anwendung des Fraktionsgesetzes, wie sie Fritsch vornimmt, nämlich die zwingende Kopplung von Partei- und Fraktionsmitgliedschaft, würde laut Lieber das Prinzip des freien Mandats eingeschränken. „Eine solche Voraussetzung wäre eine verfassungswidrige Schranke für das freie Mandat nach der brandenburgischen Landesverfassung“, schreibt Lieber. Der Jurist ist nicht irgendwer. Von ihm, in den 90er-Jahren im Innenministerium für Verfassungsrecht zuständig, Leiter des Ministerbüros, später der Verfassungsschutzabteilung, von 1997 bis 2011 Justizstaatssekretär in Berlin, stammt das Grundsatzwerk zur brandenburgischen Landesverfassung, ein 738 Seiten starker Kommentar.

Der parteilose Schulze (47) hatte vor Kurzem die SPD verlassen, um der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beizutreten. Er ist Mitbegründer der SPD in der DDR und gehört dem Landtag seit 1990 an. 2011 hatte er die Landtagsfraktion im Streit um die Flughafenpolitik beim Lärmschutz verlassen. Alexander Fröhlich

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