Brandenburg: Schulze verklagt den Landtag Fraktionsloser fordert bessere Ausstattung
Potsdam - Christoph Schulze sitzt jetzt in der Parterre des brandenburgischen Landtags auf dem Brauhausberg in Potsdam. Er ist der Abgeordnete mit dem kürzesten Weg zur Kantine, die Poststelle ist gleich im Büro gegenüber.
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Potsdam - Christoph Schulze sitzt jetzt in der Parterre des brandenburgischen Landtags auf dem Brauhausberg in Potsdam. Er ist der Abgeordnete mit dem kürzesten Weg zur Kantine, die Poststelle ist gleich im Büro gegenüber. Im Streit um das Vorgehen der rot-roten Regierungskoalition beim neuen Großflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld und den Lärmschutz war Schulze Ende 2011 aus der SPD-Fraktion ausgetreten, der er mehr als 20 Jahre angehörte und dort als Rebell und unbequemer Querdenker galt. Zu Beginn des Jahres zog er um, weg von den gut mit allerlei Bürotechnik ausgestatteten Genossen in der zweiten Etage, hinunter und abgelegen von anderen Fraktionen ins Untergeschoss, in den Raum Nummer 121.
Abgesehen davon, dass Schulze jetzt weit weniger Redezeit hat, nämlich acht Minuten pro Landtagssitzung, ist er reichlich unzufrieden. Denn was die Landtagsverwaltung ihm im neuen Büro zur Verfügung stellte, reicht dem fraktionslosen Abgeordneten, der immer noch SPD-Mitglied ist, nicht. Er klagt vor dem Landesverfassungsgericht, weil er als „Abgeordneter zweiter Klasse“ behandelt werde. Denn die Fraktionen können sich mit je nach Stärke zugewiesenen Zulagen Bürotechnik und Referenten leisten, Schulze als Einzelkämpfer nicht. Deshalb sieht er seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil er nicht richtig arbeiten könne. Vor dem Verfassungsgericht beklagte er, dass er keine Drucker, Kopierer, Faxgerät und Scanner im Büro hat. Dies zeige, dass ihm die „notwendige Ausstattung für die Ausübung seines Mandats vorenthalten wird“, heißt es in der Klageschrift. Die spartanische Ausstattung nur mit Telefon und Laptop ginge an der „heutigen Kommunikationswirklichkeit“ vorbei. Zudem fordert er einen Zuschlag, um sich einen Mitarbeiter leisten zu können.
Die Landtagsverwaltung reagierte verwundert. „Er hat dem Landtag nie konkret mitgeteilt, dass es um die Geräte geht. Es ging ihm ganz allgemein nur um eine angemessene Ausstattung“, sagte Landtagssprecherin Katrin Rautenberg. „Es blieb unklar, ob es um Geld oder Technik ging.“ Hätte Schulze das Gespräch gesucht, wäre das Problem längst gelöst. „Die Landtagsverwaltung würde sich dem überhaupt nicht verschließen“, sagte Rautenberg. Es gebe auch keine Richtlinie zur Ausstattung fraktionsloser Abgeordneter.
Auch das Landesverfassungsgericht hat Bedenken, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Es werde nicht ersichtlich, „gegen welche Maßnahme der Antragsteller sich wendet“, heißt es in einem Schreiben des Gerichts. Und es gebe Zweifel, ob Schulze „hinreichend konkret die Möglichkeit der Verletzung seiner (...) Rechte geltend gemacht“ habe. Zudem würden dem Abgeordneten Aufwendungen für eine Mitarbeiter und Bürotechnik erstattet. „Dass die Mittel unzureichend wären oder gar verwehrt wurden, lässt der Antrag nicht erkennen.“ Schulze kann dazu bis Anfang August beim Gericht Stellung nehmen. Er ist auch nicht der einzige Fraktionslose im Landtag. Gerd-Rüdiger Hoffman war 2009 wegen seiner Stasi-Vita aus der Linksfraktion ausgeschlossen worden. Er klagte keine bessere Ausstattung ein.
Übrigens wird Schulze von Hans-Peter Goetz (FDP) vertreten. Der Teltower Anwalt ist ebenso Fluglärmgegner und klagt auch in eigener Sache vor dem Landesverfassungsgericht. Nämlich gegen seine FDP-Fraktion, weil diese Abgeordneten mit Zusatzaufgaben wie Fraktionsvorsitz oder parlamentarischer Geschäftsführer Extra-Zulagen gibt. Alexander Fröhlich
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