Schallschutz: Schwarz droht Zwangsgeld: 50 000 Euro
Brandenburgs Infrastrukturministerium (MIL) prüft Zwangsmittel gegen die teilweise dem Land gehörende Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB), weil diese offenbar behördliche Auflagen zum Lärmschutz für vierzehntausend Familien ignoriert – und das Schallschutzprogramm des BER derzeit sogar gestoppt hat.
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Potsdam - Man habe den Flughafen um eine „Stellungnahme“ gebeten, bestätigte MIL-Sprecher Jens-Uwe Schade am Dienstag den PNN. Hintergrund ist ein förmlicher Antrag der Anwaltskanzlei Baumann im Namen betroffener Anwohner beim MIL „auf Festsetzung eines Zwangsgeldes von 50 000 Euro“ gegenüber Flughafengeschäftsführer Rainer Schwarz oder „eine Ersatzvornahme“. Begründet wird dieser mit dem Bewilligungs-Stopp beim Schallschutz, den Flughafensprecher Rainer Kunkel auch den PNN bestätigte – und mit der laufenden Überprüfung der Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) erklärte.
Zwar sah Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) am Dienstag keinen Grund zur Kritik am Vorgehen des Flughafens, sprach von einem „normalen Vorgang“ der Überprüfung. Doch eine Untätigkeit der FBB wäre nach jahrelanger rechtswidriger Bewilligungspraxis zu Ungunsten von 14 000 Familien ein neuer Rechtsbruch und widerspräche dem Bescheid des MIL vom 2. Juli, mit dem der Flughafen – der den Ländern Brandenburg, Berlin und dem Bund gehört – zur sofortigen Umsetzung des OVG-Urteils verpflichtet wurde. Danach muss der Flughafen gewährleisten, dass Schallschutzvorkehrungen besser dimensioniert werden – womit nach FBB-Angaben der unterfinanzierte 140-Millionen-Etat für Schallschutz um 591 Millionen aufgestockt werden muss.
Zwar wehrt sich der Flughafen – gestützt vom Aufsichtsrat, auch von Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) – noch gegen den OVG-Beschluss. Die Chancen sind aber minimal. Die eindeutige Passage im Planfeststellungsbeschluss, die nach der Untätigkeit der Gesellschafter erst das OVG jetzt durchsetzte, stammt vom Flughafen selbst. Im Planfeststellungsverfahren hatte er die Standards genauso ausgelegt wie jetzt das OVG. Der Stopp belege, sagte Anwalt Wolfgang Baumann, dass Anwohnern „weiterhin Ansprüche rechtswidrig vorenthalten werden sollen“. Durch „die Praxis des Flughafens und seiner Aufsichtsräte sollen die Bürger an der Nase herumgeführt werden“. Baumann deutete an, dass der Flughafen mit diesem Vorgehen eine BER-Eröffnung im März 2013 gefährde.
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