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Brandenburg: Senat: Keine Defizite bei Stasi-Überprüfung

Berlin - Eine Meldung der Financial Times Deutschland (FTD) sorgte gestern für Wirbel. Danach sollen aktuell mehr als 17 000 ehemalige hauptamtliche oder informelle Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in der öffentlichen Verwaltung tätig sein.

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Berlin - Eine Meldung der Financial Times Deutschland (FTD) sorgte gestern für Wirbel. Danach sollen aktuell mehr als 17 000 ehemalige hauptamtliche oder informelle Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in der öffentlichen Verwaltung tätig sein. Betroffen seien vorwiegend die neuen Bundesländer, wobei Sachsen-Anhalt mit 4400 Fällen die Negativ-Rangliste anführe. Betroffen sei auch, so das Blatt weiter, die Berliner Landesverwaltung mit insgesamt 2733 Fällen. Das wären fast so viele wie in Brandenburg , in der Hauptstadt allemal genug für einen handfesten Skandal, wenn diese Daten auch nur annähernd stimmen würden.

Doch das tun sie nicht. Der Stasi-Beauftragte für das Land Berlin, Martin Gutzeit, widerspricht jedenfalls der FTD vehement: Die Berichterstattung des Blattes sei geradezu „abenteuerlich“. Gutzeit weiß, wovon er spricht, denn offenkundig stützt sich die FTD bei ihren Berliner Daten auf einen Tätigkeitsbericht seiner Behörde aus dem Jahr 1997. Darin hatte der Landesbeauftragte eine Zwischenbilanz über die in der Zeit von 1991 bis 1996 gezogenen personalrechtlichen Konsequenzen aus den für die Berliner Landesbediensteten bei der Birthler-Behörde gestellten Regelanfragen zu möglichen Stasikontakten veröffentlicht. Bei insgesamt 81 860 Anfragen lagen in diesem Zeitraum bei der Stasi-Unterlagenbehörde in 5153 Fällen „Erkenntnisse“ vor. Wobei Gutzeit darauf verweist, dass diese „Erkenntnisse“ nicht näher klassifiziert waren. Tatsächlich trennte sich das Land nach solchen Einzelfallprüfungen bis 1996 von 2420 belasteten Mitarbeitern – sei es durch Kündigungen oder Aufhebungsverträge, sei es durch Vorruhestandsregelungen. Der Rückschluss der FTD, wonach es sich in den 2733 Fällen, bei denen die „Erkenntnisse“ nicht zu einer Entfernung aus dem öffentlichen Dienst führten, um ehemalige MfS-Mitarbeiter handle, sei unzulässig und durch seine Behörde in keiner Weise gedeckt. Auch die Innenverwaltung zeigte sich gestern einigermaßen konsterniert: Aus dem Zwischenbericht von 1997 sei in keiner Weise ablesbar, ob es über die damaligen Trennungsfälle hinaus weitere MfS-belastete Beschäftigte beim Land Berlin gegeben habe. Ob derzeit beim Land Berlin noch Mitarbeiter mit tatsächlichem Bezug zum MfS beschäftigt seien, wisse man nicht.Ewald B. Schulte

Ewald B. SchulteD

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