Brandenburg: Sexualstraftäter bleibt vorerst in der Psychiatrie
Uwe K. muss noch weiter untersucht werden. Gesetzeslücke ermöglichte zuvor seine Entlassung
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Brandenburg / Havel - Der Ende Januar aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Uwe K. bleibt für weitere sechs Wochen in der geschlossenen Psychiatrie der Asklepios–Fachklinik in der Stadt Brandenburg. Das Amtsgericht hat die nach der Freilassung des 42-Jährigen von der Stadt Brandenburg durchgesetzte „vorläufige Unterbringung“ in der Maßregel-Abteilung der früheren Landesklinik, die am 20. März ablaufen würde, noch einmal bis zum 5. Mai 2007 verlängert.
Uwe K. war aufgrund einer formalen Gesetzeslücke nach elf Jahren aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden, obwohl er weiterhin als gefährlich eingestuft wird. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg nannte den Mann eine „tickende Zeitbombe“. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen und zu einem heftigen Streit zwischen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und dem Land geführt.
Die jetzige Verlängerung war notwendig geworden, weil das forensische Sachverständigengutachten, auf dessen Grundlage dann über eine dauerhafte Unterbringung von Uwe K. entschieden werden soll, noch nicht fertig ist. Uwe K. müsse dafür weiter untersucht und beobachtet werden, so das Amtsgericht, das damit einer Bitte des Gutachters folgte.
Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann (CDU) äußerte sich erleichtert, dass Uwe K. vorerst nicht auf freien Fuß kommt. Das Gericht habe das Vorgehen der Stadt erneut bestätigt, Uwe K. aufgrund einer amtsärztlichen Untersuchung früherer Gutachten, die ihm eine Rückfallgefahr bescheinigen, „zur Gefahrenabwehr“ einweisen zu lassen, nachdem die Justiz dazu nicht in der Lage gewesen sei. Eine Freilassung würde nach Auffassung des Gerichtes eine „erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer Personen“ bedeuten.
Der heute 42-Jährige hatte von 1992 bis 1995 neun Mädchen im Alter von zehn bis 15 Jahren sexuell missbraucht und vergewaltigt. Trotz seiner Gefährlichkeit war Uwe K. Ende Januar regulär – ohne Wissen von Polizei und Justizministerium – aus der Haft entlassen worden. Ursache ist besagte Gesetzeslücke, die das Bundesjustizministerium bis zum Sommer schließen will: In Ostdeutschland darf bislang keine „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ für Sexualstraftäter verfügt werden.
Maßgeblich für eine langfristige Einweisung wird sein, ob Uwe K. krank ist. Der externe Sachverständige hat dem Vernehmen nach allerdings bereits signalisiert, dass sich die bisherige Diagnose des Amtsarztes der Stadt und des Einweisungsarztes der Brandenburger Klinik, die eine „psychosexuelle Fehlentwicklung“ und eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“ feststellten, erhärtet. Daher sei weiter von einer Gefährlichkeit von K. „insbesondere für junge Mädchen“ auszugehen, hieß es.
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