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Brandenburg: Sexualstraftäter könnte bald frei kommen Neues Gutachten

liegt noch nicht vor

Stand:

Brandenburg/Havel - Der in der geschlossenen Psychiatrie in Brandenburg/Havel untergebrachte 42 Jahre alte Sexualstraftäter könnte nach Einschätzung des Justizministeriums bald freikommen. Dies sei zumindest nicht unwahrscheinlich, sagte Sprecher Thomas Melzer gestern. „Vor dem Hintergrund der dreifachen Begutachtung ohne Befund wäre es überraschend, wenn das aktuelle Gutachten zu einem anderen Schluss käme.“ Der mehrfache Vergewaltiger war am 25. Januar nach elf Jahren Haft entlassen, kurz danach aber in die Psychiatrie eingewiesen worden. Auf Basis des neuen Gutachtens will das Amtsgericht bis zum 5. Mai über eine längere Unterbringung entscheiden. Noch liegt die Expertise aber nicht vor.

„Polizei- und Justizbehörden bereiten sich für den Fall vor, dass der Mann entlassen wird“, betonte Melzer. Das Justizministerium will sich dafür einsetzen, dass der als gefährlich eingestufte 42-Jährige dann in einer Einrichtung für entlassene Straftäter aufgenommen wird.

Wegen der „exzessiven“ Berichterstattung nach der vorübergehenden Freilassung des 42-Jährigen gebe es aber schon mehrere Einrichtungen, die dazu nicht mehr bereit sind. „Sie haben die Befürchtung, dass die Resozialisierung der dort wohnenden Ex-Häftlinge gefährdet wird“, sagte Melzer.

Sollte der 42-Jährige in Freiheit kommen, unterliege er zunächst für fünf Jahre bestimmten Auflagen. So dürfe er sich Kindern und Jugendlichen nicht nähern. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung komme in Brandenburg nicht in Frage, sagte Melzer. Der Sextäter hatte zwischen 1992 und 1995 in Falkensee (Havelland) neun Mädchen vergewaltigt.

Eine erste Verurteilung mit anschließender Sicherungsverwahrung hatte der Bundesgerichtshof mit Verweis auf eine Gesetzeslücke aufgehoben. Danach konnte eine Sicherungsverwahrung für Taten vor 1995 in den neuen Ländern nicht zusammen mit dem Urteil angeordnet werden.

Auch auf Grund des Brandenburger Falls hatte der Bundestag diese Gesetzeslücke vor einer Woche geschlossen. CDU-Innenpolitiker Sven Petke kritisierte, dass das Bundesjustizministerium sich nicht schon längst dafür eingesetzt habe. „Für den Brandenburger Fall kam es zu spät, da der Mann aus der Haft entlassen ist. Dies hätte nie passieren dürfen.“ Nach Darstellung von Melzer ist der Mann bislang drei Mal begutachtet worden. „Keiner der Experten hat eine Persönlichkeitsverwerfung mit Krankheitswert festgestellt.“ Kurz nachdem der Sexualstraftäter im Januar aus dem Gefängnis entlassen worden war, hatte die Stadt seine Unterbringung in der Psychiatrie veranlasst. Damals hatte Amtsarzt Uwe Peters eine „Persönlichkeitsstörung“ festgestellt, „die zu sexuellem Fehlverhalten führen kann“. Durch diese psychische Krankheit gehe von dem Mann eine akute Gefahr aus. Der jetzt beauftragte Gutachter soll laut Zeitung signalisiert haben, dass sich diese Diagnose erhärte.

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