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Brandenburg: Sexualtäter betreute Kinder 37-Jähriger Rückfalltäter erhält vier Jahr Haft

Berlin - Es lagen sechseinhalb Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs hinter Danny R., als er sich mit einem Betreuungsservice selbstständig machte.

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Berlin - Es lagen sechseinhalb Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs hinter Danny R., als er sich mit einem Betreuungsservice selbstständig machte. Im Jobcenter glaubte man, er wolle sich um ältere Menschen kümmern. Der pädophile Mann stand schließlich unter Führungsaufsicht und durfte zu Kindern keinen Kontakt aufnehmen. Der studierte Sozialpädagoge setzte sich über diese Weisung hinweg, blieb lange unbehelligt – und wurde aus Sicht des Berliner Landgerichts rückfällig. Der 37-jährige Danny R. muss nun erneut für vier Jahre hinter Gitter.

„Er hat gezielt Anzeigen geschaltet, um Eltern auf sich aufmerksam zu machen“, hieß es im Urteil. Nach verbüßter Strafe, die 2004 in Hessen gegen ihn verhängt worden war, zog er nach Berlin-Hellersdorf. Über das Internet warb er für „Kinderbetreuung rund um die Uhr. Egal wo in Berlin. Gern auch langfristig“.

Mehr als 20 Kinder soll er von Frühjahr 2010 bis 2013 beaufsichtigt haben. Einen vier Jahre alten Jungen habe er während der Betreuung auf einem Spielplatz auf den Mund geküsst, „um sich sexuell zu erregen“, stand nun für die Richter fest. Das sei als schwerer Missbrauch zu werten. Zudem sei R. des Besitzes von Kinderpornografie sowie Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht in 41 Fällen schuldig. Danny R. hatte die Betreuungen zugegeben – und wollte sein Verhalten als eine Notlösung verharmlosen: „Mir war klar: Das mit den Kindern hat einen bitteren Beigeschmack aufgrund meiner Vergangenheit, aber ich wollte unabhängig von Hartz IV werden.“ Eine Umschulung sei ihm nicht finanziert worden. Den sexuellen Missbrauch bestritt er.

Im ersten Urteil im Jahr 2004 ging es um 23 überwiegend schwere Missbrauchstaten. R. hatte etliche Übergriffe auf Jungen fotografiert. Diese Bilder habe ihm sein Anwalt nach dem damaligen Prozess zugeschickt, sagte er nun. „Ich wusste gar nicht, dass ich die bei mir im Schrank zu stehen hatte.“ Der Anwalt kündigte Revision an. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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