Bericht des BER-Untersuchungsausschusses: Sind BER-Zeugenaussagen ein Fall für den Staatsanwalt?
Berlin - Es ist einer der offensichtlichsten Widersprüche, der während des BER-Untersuchungsausschusses evident wurde: Die Aussage des Zeugen Rainer Schwarz steht „in offenem Widerspruch“ zur Aussage des Zeugen Wowereit. Diese Passage findet sich auf Seite 290 des 1269 Seiten dicken Untersuchungsberichts.
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Berlin - Es ist einer der offensichtlichsten Widersprüche, der während des BER-Untersuchungsausschusses evident wurde: Die Aussage des Zeugen Rainer Schwarz steht „in offenem Widerspruch“ zur Aussage des Zeugen Wowereit. Diese Passage findet sich auf Seite 290 des 1269 Seiten dicken Untersuchungsberichts. Dass dieser Widerspruch strafrechtliche Relevanz hat, ist aber unwahrscheinlich. „Das reicht nicht für eine Anzeigenstellung oder als Indiz, den Austausch getäuscht zu haben“, sagte Martin Delius, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses.
Die Aufgabe des Ausschusses sei nicht gewesen, lediglich Widersprüche herauszustellen. Diese könnten auch mal „stehen gelassen“ und entsprechend bewertet werden. „Es geht doch darum darzustellen, wie Strukturen verändert werden müssen, wie man ein besseres Controlling in Zukunft aufbauen kann“, sagte Delius. Und er sei sehr gespannt, ob sich die nach der Wahl am 18. September regierenden Parteien an die Ratschläge halten würden. Der Bericht sei der Öffentlichkeit zugänglich.
Bei dem Widerspruch zwischen dem früheren Flughafenchef Schwarz und dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden und ehemaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) geht es darum, ob und wann der frühere Flughafenchef Wowereit und andere Verantwortliche von einem Schreiben von McKinsey informiert hatte, in dem vor der gefährdeten BER-Eröffnung gewarnt wurde.
Inwieweit die beiden widersprüchlichen Zeugenaussagen strafrechtlich relevant sind, liegt nun an der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin. Bei den drei Brandenburger Staatsanwaltschaften Neuruppin, Cottbus und Potsdam laufen wie berichtet derzeit 13 Ermittlungsverfahren wegen diverser Delikte wie Korruption, Betrugs bei Abrechnungen oder Vergabeabsprachen. Sabine Beikler
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