zum Hauptinhalt

Brandenburg: Sohn verklagt Ex-Bürgermeister im Mordprozess

Potsdam/Ludwigsfelde - Nicht nur die Mordanklage gegen den Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde (Teltow-Fläming), Heinrich Scholl (SPD), hat das Landgericht Potsdam zugelassen, jetzt darf auch Scholls Sohn als Nebenkläger auftreten. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag den PNN.

Stand:

Potsdam/Ludwigsfelde - Nicht nur die Mordanklage gegen den Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde (Teltow-Fläming), Heinrich Scholl (SPD), hat das Landgericht Potsdam zugelassen, jetzt darf auch Scholls Sohn als Nebenkläger auftreten. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag den PNN. Einen Termin für die Eröffnung des Prozesses gegen Scholl gibt es noch nicht. Der 69-Jährige soll seine ein Jahr jüngere Ehefrau Ende Dezember 2011 heimtückisch ermordet und auch ihren Hund getötet haben. Er hatte zwei Tage vor Silvester seine in der 24 000-Einwohner-Stadt wegen ihres sozialen Engagements beliebte Frau vermisst gemeldet. Die zugerichtete Leiche der erdrosselten Frau war am 30. Dezember entdeckt worden. Der Ex-Bürgermeister bestritt bisher die Vorwürfe, seit Ende Januar sitzt er in Untersuchungshaft. Dem Vernehmen nach bezweckt Scholls Sohn mit der Nebenklage, Einsicht in die Ermittlungsakten zu bekommen. Er wolle um die Umstände des Todes seiner Mutter herausfinden und genau erfahren, welche Vorwürfe gegen seinen Vater erhoben werden. Auf die Schliche kamen die Ermittler Scholl durch die Handydaten. Sein Mobiltelefon wurde zur Tatzeit in der Nähe des Fundortes der Leiche vom Netzbetreiber erfasst. Scholl dagegen sagte aus, zur Tatzeit in der örtlichen Therme gewesen zu sein. Das bezweifeln die Ermittler. Trotz Scholls Aufruf meldete sich bislang kein Entlastungszeuge. axf

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })