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Brandenburg: SPD attackiert die Staatsanwaltschaft
Vor der Landratswahl in Teltow-Fläming spitzt sich der Streit um die Korruptionsvorwürfe gegen Frank Gerhard zu. Es sei unglaubwürdig, einen wegen Korruption vorbestraften Landrat abzuwählen, um am nächsten festzuhalten, sagte Grünen-Kreistagsabgeordneter Gerhard Kaninka.
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Potsdam/Luckenwalde - Der alte Landrat Peer Giesecke (SPD) musste nach einer Verurteilung wegen Korruption seinen Posten räumen, sein Genosse und potenzieller Nachfolger Frank Gerhard wird allen Ankündigungen zufolge auch bald vorbestraft sein – zieht aber keine Konsequenzen. Im Landkreis Teltow-Fläming sorgt das vor der Landratswahl am kommenden Sonntag für einigen Wirbel bei seinen Konkurrenten. „Die SPD muss über Konsequenzen nachdenken“, sagte der CDU-Kreischef und Landratskandidat Danny Eichelbaum. „Oder die Wähler werden entscheiden, wie damit umzugehen ist.“ Einen wegen Korruption vorbestraften Landrat könne er sich nicht vorstellen. Die Linke-Kandidatin Kornelia Wehlan, wie Eichelbaum Landtagsabgeordnete, schrieb: „Schlimm um den Vertrauensverlust in Politiker und Amtsträger, der für noch mehr Politikverdrossenheit und sicherlich zu geringerer Wahlbeteiligung führen wird.“ Grünen-Kandidat Gerhard Kalinka sagte. „Es ist unglaubwürdig, einen wegen Korruption vorbestraften Landrat abzuwählen, um am nächsten festzuhalten.“ Er selbst arbeite im öffentlichen Dienst bei einer Bundesbehörde. „Ich weiß genau, dass ich keine Geschenke im Wert von mehr als fünf Euro annehmen darf, höchsten einen Kugelschreiber. Unvorstellbar, dass Gerhard als Bürgermeister von Ludwigsfelde das nicht gewusst haben soll.“
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption in Neuruppin hat am Montag den mit Gerhard abgesprochenen Strafbefehl ans Amtsgericht Zossen geschickt. Gerhard soll 25 200 Euro als Strafe wegen Vorteilsannahme zahlen. Wenn der Strafbefehl rechtskräftig ist, muss die Kommunalaufsicht über ein Disziplinarverfahren entscheiden. Grund für die Höhe des Strafbefehls ist ein anderer Fall. Im Zuge der Ermittlungen gegen Ex-Landrat Peer Giesecke (SPD) um den Abriss eines denkmalgeschützten Bauernhofes für den Bau eines Supermarktes durch einen regionalen Baulöwen war gegen Gerhard – wegen Restauranteinladungen des Unternehmens – bereits ein Verfahren gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt worden. Eine erneute Einstellung war nun unmöglich. Erst im Dezember hatte der Kreistag Giesecke abgewählt. Er war wegen Untreue und Vorteilsannahme zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 8 000 Euro Geldbuße verurteilt worden.
Die SPD aber kämpft offensiv für Gerhard. Der Kreisparteivorstand forderte ihn am Montag auf, die Verständigung mit der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen und die Vorwürfe durch ein Gericht klären zu lassen. Die Interpretationen seien so weit hergeholt und die Argumentation der Staatsanwaltschaft so umstritten, „dass sich konsequenterweise eigentlich jeder Bürgermeister fragen muss, ob er mit dem Sponsor seines örtlichen Sportvereins noch ein Bier trinken darf“, sagte der SPD-Vize Detlev von der Heide. Grundsätzlich müsse es einem Bürgermeister erlaubt bleiben, in bester Absicht für seinen Standort und Arbeitsplätze zu kämpfen, heißt es nun von der SPD.
Gerhard hatte sich im Sommer 2010 von einem Schweizer Unternehmen zu einer Drei-Tages-Reise nach Luzern einladen lassen. Das Unternehmen mit Tochterfirma in Ludwigsfelde bezahlte die Reise, das Viereinhalb-Sterne-Hotel, einen Champagnerempfang, einen Opernbesuch, ein Galadinner und eine Bootstour. Kosten: 1700 Euro. Gerhard hatte auf eine Erweiterung des Firmenstandortes in Ludwigsfelde gehofft und führte am Rande des Besuchs laut Staatsanwaltschaft aber nur ein untergeordnetes Gespräch mit dem Unternehmenschef. Daher habe die Reise überwiegend Freizeitcharakter gehabt. Gerhard wolle nun mit seinem Anwalt über die Rücknahme der Verständigung beraten, sagte ein Parteisprecher. Am Wochenende hatte Gerhard erklärt, dass die Annahme der Einladung ein Fehler war. Mit der Geldstrafe wolle er dafür geradestehen. Die Kandidatur kann er rechtlich nicht mehr zurückziehen. „Herr Gerhard hat aber die Möglichkeit, wenn er die Wahl gewinnt oder in die Stichwahl kommt, zu entscheiden, dass er die Wahl nicht annimmt“, sagte Kreiswahlleiterin Christiane Spalek.
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