Brandenburg: SPD unterstützt Lex Guben
Potsdam - Nach den Auseinandersetzungen um den gerichtsfest korrupten Ex-Bürgermeister von Guben, Klaus-Dieter Hübner (FDP), wird im Landtag Brandenburg nun der Weg für eine Novelle des Kommunalwahlgesetzes frei gemacht. Das kündigte die SPD-Fraktion am Dienstag an.
Stand:
Potsdam - Nach den Auseinandersetzungen um den gerichtsfest korrupten Ex-Bürgermeister von Guben, Klaus-Dieter Hübner (FDP), wird im Landtag Brandenburg nun der Weg für eine Novelle des Kommunalwahlgesetzes frei gemacht. Das kündigte die SPD-Fraktion am Dienstag an. Sie nimmt einen entsprechenden Antrag der Grünen bei einigen Detailänderungen auf. Wer zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde, soll danach fünf Jahre nicht mehr zur Wahl um ein kommunales Mandat als Wahlbeamter antreten dürfen. Das Strafmaß – an das sich der SPD-Innenpolitiker Daniel Kurth am Dienstag vor der Presse bei der Vorstellung der Novelle nicht erinnerte – richtet sich nach den Regelungen im Beamtenrecht. Demnach wird bei dieser Strafhöhe ein Beamter aus dem Dienst entfernt. Bislang war das im Kommunalwahlgesetz nicht geregelt, es fiel mit dem Beamtenrecht auseinander. Diese Lücke soll nun geschlossen werden.
Der frühere Bürgermeister Hübner hatte im Juli 2016 die Bürgermeisterwahl in Guben (Spree-Neiße) gewonnen, wurde aber vom Landratsamt gleich suspendiert. Hintergrund ist ein Korruptionsprozess, bei dem Hübner 2015 zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden war, die Bewährungszeit läuft bis Anfang 2019. Anfang 2016 bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch; das Urteil wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Untreue und Beihilfe zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist rechtskräftig. Nach dem Beamtenrecht darf Hübner also kein Wahlbeamter mehr sein. Das Gericht hatte aber kein Dienstausübungsverbot ausgesprochen, weil es damals noch eine Altersgrenze für die Wahl gab, die danach vom Landtag aufgehoben wurde. Hübner war bereits zuvor in seiner zweiten Amtszeit 2011 nach Bekanntwerden der Vorwürfe suspendiert worden. Am Ende könnte es nun auf eine Disziplinarklage durch das Landratsamt vor dem Verwaltungsgericht Potsdam hinauslaufen, um Hübner wieder aus dem Amt zu entfernen. Wenn bis dahin das neue Kommunalwahlgesetz gilt, könnte er nicht erneut zur Wahl antreten. axf
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: