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Brandenburg: SPD: Warb die Fraktion illegal für die Partei? RBB: Experte beanstandet Steuermittelmissbrauch

Potsdam - Der brandenburgischen SPD droht nach einem Bericht des RBB-Fernsehens möglicherweise ein Finanzskandal: Die SPD-Fraktion im Landtag soll nach einem Bericht des RBB-Magazins „Klartext“ illegale Parteienwerbung betrieben haben. Konkret geht es um den Vorwurf, dass die Fraktion gesetzwidrig statt über sich und die Landtagsarbeit zu informieren, mit Steuergeldern Werbung für die Partei und Regierungschef Platzeck betrieben haben soll.

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Potsdam - Der brandenburgischen SPD droht nach einem Bericht des RBB-Fernsehens möglicherweise ein Finanzskandal: Die SPD-Fraktion im Landtag soll nach einem Bericht des RBB-Magazins „Klartext“ illegale Parteienwerbung betrieben haben. Konkret geht es um den Vorwurf, dass die Fraktion gesetzwidrig statt über sich und die Landtagsarbeit zu informieren, mit Steuergeldern Werbung für die Partei und Regierungschef Platzeck betrieben haben soll. Laut RBB hat der Landesrechnungshof angekündigt, den Vorgang zu prüfen. Parteienwerbung ist den mit Steuergeldern finanzierten, eigentlich unabhängigen Fraktionen, die die Regierung kontrollieren sollen, untersagt.

Nach RBB-Angaben von gestern beanstandet der Staatsrechtler Ulrich Battis die zu hohe Auflage der Zeitschrift der SPD-Landtagsfraktion „fraktion aktuell“ Anfang Juli als einen Verstoß gegen das Fraktionsgesetz. Battis betonte, „hier werden in rechtswidriger Weise Steuermittel missbraucht“. Er kritisierte zudem einige Inhalte als verdeckte Parteienwerbung. Der Beitrag wird am Mittwoch um 21.30 Uhr ausgestrahlt.

Das Fraktionsblättchen erscheint normalerweise nur in einer Auflage von 10 000 Exemplaren. Die aktuelle Ausgabe sei aber in einer Auflage von 470 000 Stück auf Fraktionskosten gedruckt und dann als Beilage Regionalzeitungen in ganz Brandenburg beigelegt worden, so der RBB. Neben den Druckkosten sind dafür noch erhebliche Beilagen- bzw. Anzeigenpreise bei den Zeitungen zu zahlen.

SPD-Fraktionssprecher Florian Engels wies die Vorwürfe von Battis zurück. Die SPD-Fraktion sei einem „ganz klar“ im Fraktionsgesetz festgelegten Auftrag nachgekommen. So sei es Aufgabe der Fraktion, die Bürger zu informieren. In der betreffenden Zeitschrift sei die Politik der SPD-Fraktion dargelegt worden.

Die Verteilungsmethode sei zum ersten Mal gewählt worden, betonte Engels. Um sicherzugehen, seien Wirtschaftsprüfer eingeschaltet und Vorgaben des Landesrechnungshofes eingehalten worden. Battis bemängelte dagegen im TV-Beitrag, ein Bericht über das Sommerfest der Landes SPD (nicht der Fraktion) auf der Titelseite, ein ganzseitiges Interview mit Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und andere Beiträge hätten mit der unmittelbaren Fraktionsarbeit nichts zu tun. Das sei „PR-Wahlwerbung für die SPD“.

Der Sprecher des Landesrechnungshofs, Mark Weber, sagte, die Sache werde in Verbindung mit der Prüfung der Mittel aller Landtagsfraktionen unter die Lupe genommen. Dieser Check werde einmal in der Legislaturperiode routinemäßig vorgenommen und stehe für diese Regierungszeit noch aus. Zum Prüfzeitpunkt würden keine Angaben gemacht. Laut RBB bezeichnet der Rechnungshof die Auflagenhöhe jedoch als „nicht unbedenklich“.ddp/pet

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