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Von Thorsten Metzner: Speer-Affäre: Kein Persilschein vom Präsidenten Apelt lehnt wegen Aktenlücken Aussage ab, ob Verbeamtung der Ex-Geliebten ordnungsgemäß war

Potsdam - Neue Ungereimtheiten und Widersprüche statt ein Persilschein für den brandenburgischen Ex-Innenminister und heutigen Landtagsabgeordneten Rainer Speer (SPD): Unter ausdrücklichen Verweis auf teils unvollständige, teils veränderte Akten sieht sich Rechnungshofpräsident Thomas Apelt nach Überprüfung der Personalakte einer Regierungsangestellten, Ex-Geliebten und mutmaßlichen Mutter eines Kindes von Speer zu keiner „belastbaren Bewertung“ imstande, ob die Verbeamtung der Frau im Jahr 2000 ordnungsgemäß verlief. Speer war damals Chef der Staatskanzlei, die Frau dort Mitarbeiterin.

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Potsdam - Neue Ungereimtheiten und Widersprüche statt ein Persilschein für den brandenburgischen Ex-Innenminister und heutigen Landtagsabgeordneten Rainer Speer (SPD): Unter ausdrücklichen Verweis auf teils unvollständige, teils veränderte Akten sieht sich Rechnungshofpräsident Thomas Apelt nach Überprüfung der Personalakte einer Regierungsangestellten, Ex-Geliebten und mutmaßlichen Mutter eines Kindes von Speer zu keiner „belastbaren Bewertung“ imstande, ob die Verbeamtung der Frau im Jahr 2000 ordnungsgemäß verlief. Speer war damals Chef der Staatskanzlei, die Frau dort Mitarbeiterin.

Im Zusammenhang mit seinem Rücktritt wegen einer Unterhalts-Affäre – das 1997 geborene Kind wurde nach Vorwürfen trotz zahlungskräftigen Vaters offenbar jahrelang vom Staat alimentiert – war öffentlich auch der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Verbeamtung geäußert worden. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hatte deshalb Apelt um Prüfung gebeten, was allerdings selbst umstritten und von der Opposition aus CDU, Grünen und FDP als „Grenzüberschreitung“ kritisiert worden war. Denn der Rechnungshofpräsident agierte als Privatperson. Diese Bereitschaft zieht Apelt nach Einsicht in die Akten zurück.

In einem Schreiben an Staatskanzleichef Albrecht Gerber begründete Apelt dies damit, dass die Personalakte zwar „keine Hinweise auf eine sachfremde Einflussnahme enthält“. Dies erlaube ihm aber trotzdem keine Aussage zur Korrektheit der Verbeamtung – wegen Lücken in den Unterlagen. So habe die Regierungsangestellte am 25. September 2000 die Verbeamtung beantragt und zwei Abteilungsleiter hätten handschriftlich dort vermerkt „wird befürwortet“ und „wie besprochen“. Die Grundentscheidung müsse vorher getroffen worden sein, sei aber „nicht dokumentiert“, so Apelt. Zudem sei der die Staatskanzlei betreffende Teil der Akte verändert. „Eines dieser Aktenstücke ist nicht vollständig in den neu angelegten Gesamtvorgang übernommen worden“. Ferner sei anzumerken, dass „der Antrag an den Landespersonalausschuss sich nicht in jener Fassung in der Personalakte befindet, in der er dem damaligen Chef der Staatskanzlei zur Unterschrift vorlag“, so Apelt. „Die Seiten 1 und 6 des Antrages sind ausgetauscht worden.“ Das Argument der Staatskanzlei, dass sich fehlende Seiten nachvollziehen lassen, lässt er nicht gelten. „Dies mag sein, ist letztlich aber eine Hypothese, welche die fehlenden Seiten und die Kenntnis von deren vollständigen Inhalt nicht zu ersetzen vermag.“ Sein Fazit: „Eine belastbare Bewertung ... ist mir vor diesem Hintergrund leider nicht möglich.“

Die Staatskanzlei nahm die Entscheidung Apelts und die brisante Begründung zur Kenntnis. In einer Stellungnahme verwies die Regierungszentrale von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) auf Anfrage darauf, dass der unabhängige, neunköpfige Landespersonalausschuss der Verbeamtung der Regierungsangestellten damals zugestimmt hat. Das Gremium wird in Fällen eingeschaltet, wo sogenannte „andere Bewerber“ nicht automatisch klassische Kriterien erfüllen, etwa, wenn sie ostdeutsche Abschlüsse aus der Zeit vor 1989 haben. Apelt selbst hatte zumindest erklärt: „Immerhin ergibt sich aber aus der Entscheidung des Landespersonalausschusses, dass die Voraussetzungen für die Verbeamtung als andere Bewerberin vorgelegen haben.“ Die von Apelt bemängelte Aktenführung bestreitet die Staatskanzlei nicht, sieht aber keinen Sonderfall. So sei auch in einem anderem Verbeamtungsvorgang eine Grundentscheidung nicht dokumentiert. Und die „neue“ Personalakte der Beamtin enthalte, so heißt es, bis auf den fehlenden Grundvermerk „alle mit der Verbeamtung zusammenhängenden Unterlagen und Nachweise“.

Genau daran hat Rechnungshofpräsident Thomas Apelt offenkundig Zweifel.

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