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Brandenburg: Spenden mit Köpfchen
Seriöse Hilfsorganisationen lassen sich an Spendensiegeln erkennen
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In der Vorweihnachtszeit haben Spendensammler alle Hände voll zu tun. Denn dann sind viele Menschen besonders großzügig. Damit das Geld auch da ankommt, wo es hin soll, müssen Spender aber mitdenken.
Vor ihrer Entscheidung informieren sich Spender am besten gründlich über die Organisation. Auf deren Homepage und im Tätigkeitsbericht sollten Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar offengelegt sein. „Die Bereitschaft, Auskunft zu geben, ist ein wesentliches Kriterium für Vertrauenswürdigkeit“, sagt Burkhard Wilke vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Es prüft die Seriosität von Spendenorganisationen. Sie bekommen ein Siegel, an dem sich Spender orientieren können. Der Dachverband Deutscher Spendenrat listet ebenfalls vertrauenswürdige Helfer auf.
Den meisten Organisationen ist Geld lieber als Sachspenden. „Es kann flexibler und effizienter eingesetzt werden“, sagt Burkhard Wilke. Sach- oder Lebensmittelspenden sollten aus diesem Grund nur auf ausdrücklichen Wunsch gegeben werden. Wer seine Spende von der Steuer absetzen will, braucht in der Regel eine Quittung. Bei Spenden im Wert von bis zu 200 Euro reicht ein Einzahlungsbeleg, bei Sachen zählt der reale Wert.
Geldspenden sollen zügig und kostengünstig ankommen. Der klassische Weg führt über Banküberweisung, Lastschrift oder Online-Banking. Online spenden geht ebenfalls: Viele Hilfswerke bieten auf ihren Websites Spendenformulare oder -buttons an. Im Internet haben sich außerdem Spendenplattformen etabliert, auf denen potenzielle Geber Projekte recherchieren und diese gezielt unterstützen können. „Darauf achten, wer die Plattform anbietet und ob Transaktionskosten anfallen, die von der Spende abgezogen werden“, rät Wilke. Dieser Tipp gilt auch für Spenden per SMS.
In den Fußgängerzonen wird oft eifrig mit der Sammelbüchse geklappert. Das nervt zwar, ist aber legal. Die meisten Kommunen haben die Sammel-Erlaubnispflicht abgeschafft. Weil somit praktisch jeder um Bares bitten kann, ist Vorsicht geboten. Bei drastischen Plakaten, aggressiver Ansprache und Mitleidsmasche raten das DZI und der Deutschen Spendenrat Verbrauchern zur Zurückhaltung.
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind von der Einkommensteuer absetzbar. „Insgesamt können Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte geltend gemacht werden“, sagte Nora Schmidt-Kesseler, Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer. Entsprechende Spendenquittungen müssen natürlich vorhanden sein. Die kann der Empfänger auch elektronisch ans Finanzamt schicken. Für Zuwendungen bis zu 200 Euro entfällt die Spendenquittung. dpa
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