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Brandenburg: Staatsanwalt ermittelt gegen Kosanke
Anfangsverdacht auf Wahlfälschung: SPD-Politiker begrüßt Untersuchung und hält trotz Kritik am Vorsitz des Krampnitz-Untersuchungsausschusses fest
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Potsdam - Gegen den brandenburgischen SPD-Landtagsabgeordneten und Chef des Krampnitz-Untersuchungsausschusses Sören Kosanke ermittelt jetzt die Staatswanwaltschaft Potsdam wegen des Verdachts der Wahlfälschung. Das hat Behördensprecher Helmut Lange den PNN bestätigt. „Wir haben jetzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, sagte Lange. Auslöser sind die publik gewordenen Vorwürfe, dass der heute 34-Jährige bei der Kommunalwahl am 28. September 2008 mithilfe einer Scheinadresse seine Stimme zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung Teltow und des Kreistages abgegeben hatte, obwohl er in der Wohnung noch gar nicht gelebt haben soll. Er selbst hatte zur Kommunalwahl nich kandidiert, sich aber kurz danach in seiner Partei den Direktwahlkreis für die Landtagswahl 2009 erkämpft.
Kosanke, der auch SPD-Chef in Potsdam-Mittelmark ist und bisher als eine Nachwuchshoffnung der Landespartei galt, wies in einer von der SPD-Landtagsfraktion verschickten Erklärung die Vorwürfe zurück. Er begrüße „den Umstand, dass die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft nunmehr stattfinden, statt nur Verdächtigungen und Spekulationen ausgesetzt zu sein“, heißt es darin. Zu Einzelheiten werde er bis zum Abschluss nur im Ermittlungsverfahren Stellung beziehen. Er gehe davon aus, „dass die Ermittlungen ergeben werden, dass ich keine Straftat begangen habe.“ Kosanke will seine Arbeit im Landtag - er ist Chef des Untersuchungssausschusses und des Wirtschaftsausschusses - nahtlos fortsetzen. „Ich sehe keine Veranlassung, meine parlamentarischen oder politischen Ämter ruhen zu lassen“, erklärte er. Der Vorwurf beziehe sich auf eine Zeit vor seiner Wahl zum Brandenburger Landtag. „Keiner der an dem Vorgang Beteiligten hat irgendetwas mit dem Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses Krampnitz zu tun.“ Für die Opposition im Landtag ist dieses Vorgehen und seine Begründung völlig inakzeptabel, selbst SPD und Linke sind nicht glücklich darüber. FDP-Obfrau Marion Vogdt forderte Kosanke auf, den Vorsitz ruhen zu lassen. „Der Untersuchungsausschuss des Landtages hat die verantwortungsvolle Aufgabe, möglicherweise strafrechtlich relevante Vorgänge aufzuklären“, sagte sie. „Es schadet der Arbeit des Untersuchungsausschusses, wenn diese Aufklärungsarbeit durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Ausschussvorsitzenden überschattet wird.“ Ob der Grund für die Ermittlungen gegen den Vorsitzenden einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand hat oder nicht, sei völlig unerheblich.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich Anfang der Woche aus dem Teltower Rathaus die zunächst verschwundenen, dann aber aufgetauchten Unterlagen zu dem Vorgang kommen lassen, der schon damals für Unruhe gesorgt hatte. Ausschlaggebend für die Aufnahme der Ermittlungen war offenbar, dass das Teltower Ordnungsamt damals – nach einem Bürgerhinweis alarmiert – vor Ort eine Kontrolle durchgeführt und kurz nach der Kommunalwahl eine unbewohnte Wohnung vorgefunden hatte. Gleichwohl hatte Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) damals nach einer mündlichen Anhörung Kosankes, seines persönlichen Referenten, den Vorgang auf sich beruhen lassen, obwohl Mitarbeiter bereits auf eine mögliche Straftat hinwiesen. Dem Vernehmen nach hatte er den zuständigen Verantwortlichen sogar gewarnt, solche Angelegenheiten zunächst auf dem kurzen Dienstweg zu klären. Schmidt hatte am Montag erklärt, dass für Teltow der Vorgang „behördlich geklärt“ sei. Nun will die Staatsanwaltschaft, wie Sprecher Lange bestätigte, vor allem der Frage nachgehen, „ob Kosanke zum Zeitpunkt der Kommunalwahl tatsächlich schon dort gewohnt hat.“ Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Paragraphen 107 A des Strafgesetzbuches. „Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht“, so heißt es dort, „wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft. Juristen gehen aber davon aus, dass es in diesem Fall auf einen Strafbefehl hinauslaufen könnte.
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