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Ruheständler. Für Schnittcher gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren.

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Brandenburg: Staatsanwalt will nicht in Pension gehen Gerd Schnittcher mit Eilantrag gescheitert

Potsdam/Neuruppin - Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Gerd Schnittcher, will nicht in Pension gehen – er fühlt sich zu jung dafür. Doch das brandenburgische Justizministerium lehnte einen Antrag Schnittchers ab, über die Regelaltersgrenze hinaus bis zur Vollendung des 67.

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Potsdam/Neuruppin - Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Gerd Schnittcher, will nicht in Pension gehen – er fühlt sich zu jung dafür. Doch das brandenburgische Justizministerium lehnte einen Antrag Schnittchers ab, über die Regelaltersgrenze hinaus bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres Dienst tun zu dürfen. Nun ist Schnittcher mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung des Ministeriums vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts vom gestrigen Freitag hervor.

Erst im vergangenen Jahr ist mit der Novellierung des Landesbeamtengesetzes die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre heraufgesetzt und damit an die Rentenregelungen der Arbeitnehmer angepasst worden. Wegen der Proteste der Gewerkschaften und wegen des Vertrauensschutzes für langjährige Beamte führte das Land allerdings eine Staffelung ein. Vor 1949 geborene Beamte gehen mit 65 Jahren in Pension, bis zum Jahrgang 1963 steigt die Altersgrenze stufenweise auf 67 Jahre. Für Schnittcher gilt demnach eine Altersgrenze von 65 Jahren und drei Monaten. Nach Angaben des Justizministeriums endet Schnittchers Dienstzeit damit am 30. Juni. Der Leitende Oberstaatsanwalt sieht in der Regelung ungerechtfertigte Altersdiskriminierung.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigte jedoch die Ablehnung des Ministeriums und begründet dies mit den „legitimen gesetzgeberischen Zielen“ eines ausgewogenen Altersaufbaus der Beamtenschaft sowie einer optimierten Personalplanung, wobei Rechtsstreitigkeiten durch Einzelfälle wie dem Schnittchers vermieden werden sollen. Ob das Land Brandenburg einzelnen Beamten Ausnahmen von den abgestuften Regelaltersgrenzen einräumt, liegt nach Auffassung der Kammer im Ermessen des Gesetzgebers. „Die zusätzliche Entscheidung des Dienstherrn, dem Antragsteller auch nicht aus einem besonderen dienstlichen Interesse an der Fortführung der Dienstgeschäfte das ausnahmsweise Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand zu ermöglichen, unterlag nach den Entscheidungsgründen ebenfalls keinen Bedenken“, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Schnittcher kann gegen den Beschluss der Kammer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einreichen. „Ich werde das mit meinem Anwalt besprechen und dann entscheiden“, sagte Schnittcher am Freitag den PNN. Er kritisierte, dass in dem novellierten Gesetz keine Vorsorge getroffen worden sei „für die wachsende Zahl von Beamten, die länger arbeiten“ und die die neue Regelarbeitszeit bis 67 Jahre ausschöpfen möchten. Zudem kritsierte er, dass in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen bei der Anhebung der Altersgrenzen eingeführt worden seien. Ärgerlich zeigte er sich darüber, dass das Verwaltungsgericht offensiv die Öffentlichkeit über die Entscheidung in diesem Personalsacheverfahren informiert hat, zumal er bis zum Freitagnachmittag noch nicht einmal selbst über den Ausgang informiert war. Allerdings war Schnittcher in der Mitteilung des Gerichts nicht namentlich genannt. Allerdings ist die Zahl der Leitenden Oberstaatsanwälte in Brandenburg begrenzt, es sind nur vier.

Das Justizministerium sucht bereits einen Nachfolger für Schnittcher. Die Stelle wurde im März im Justizministerialblatt des Landes ausgeschrieben. Ende der Bewerbungsfrist war der 15. April. „Das Besetzungsverfahren ist noch nicht abschlossen“, sagte eine Ministeriumssprecherin den PNN. In der Ausschreibung werden die Bewerber auch darauf hingewiesen, dass sie auf eine frühere Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR überprüft werden. Kürzlich war erst Helmut Lange, zuvor Oberstaatsanwalt in Potsdam, zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Oder) ernannt worden. Alexander Fröhlich

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