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Nach Wahlfälschungsvorwürfen: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ausschusschef Kosanke
Gegen den brandenburgischen SPD-Landtagsabgeordneten und Chef des Krampnitz-Untersuchungsausschusses Sören Kosanke ermittelt jetzt die Staatswanwaltschaft Potsdam wegen des Verdachts der Wahlfälschung. Das hat Behördensprecher Helmut Lange am Freitagvormittag gegenüber den PNN bestätigt.
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Potsdam – „Wir haben jetzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, sagte Behördensprecher Lange den PNN. Auslöser sind die jüngst publik gewordenen Vorwürfe, dass der heute 34-jährige bei der Kommunalwahl am 28.September 2008 mithilfe einer Scheinadresse seine Stimme zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung Teltow und des Kreistages abgegeben hatte, obwohl er in der Wohnung noch gar nicht gelebt haben soll. Er selbst hatte zur Kommunalwahl nicht selbst kandidiert, sich aber kurz danach in seiner Partei den Direktwahlkreis für die Landtagswahl 2009 erkämpft.
Kosanke, der ungeachtet der Vorwürfe noch am Dienstag den Untersuchungsausschuss geleitet hatte, wollte gegenüber den PNN nicht persönlich zur neuen Wendung Stellung nehmen. Er werde „im Laufe des Tages eine Erklärung“ abgegeben.CDU und FDP hatten ihm bereits nahegelegt, den Ausschussvorsitz bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen zu lassen. Nach der aufnahme der Ermittlungen forderte dies nun auch der Chef der Grünen-Landtagsfraktion, Axel Vogel: Kosanke, so Vogel, müsse "sein Amt als Vorsitzender des Untersuchungsausschuss zur BBG- und Immobilienaffäre ruhen zu lassen bis das Verfahren abgeschlossen ist". „Vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Immobilienaffäre ist absolute Integrität zu erwarten. Diese ist durch die Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen eines Wahlfälschungsverdachts in Zweifel gezogen“, sagte Vogel. Kosanke könne den Vorsitz wieder in vollem Umfang ausüben, sobald die gegen ihn erhobenen Vorwürfe widerlegt seien.
Bislang hatte Kosanke, der auch Chef der SPD in Potsdam-Mittelmark ist und als eine Nachwuchshoffnung der von Ministerpräsident Matthias Platzeck geführten Landespartei gilt, über einen Berliner Anwalt die Vorwürfe bestreiten lassen. Die Staatsanwalt hatte sich Anfang der Woche aus dem Teltower Rathaus die zu zunächst verschwundenen, dann aber aufgetauchten Unterlagen zu dem Vorgang kommen lassen, der schon damals für Unruhe gesorgt hatte. Ausschlaggebend für die Aufnahme der Ermittlungen war offenbar, dass das Teltower Ordnungsamt damals – nach einem Bürgerhinweis alarmiert – vor Ort eine Kontrolle durchgeführt und kurz nach der Kommunalwahl eine unbewohnte Wohnung vorgefunden hatte. Gleichwohl hatte Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) damals nach einer mündlichen Anhörung Kosankes, seines persönlichen Referenten, den Vorgang auf sich beruhen lassen, obwohl Mitarbeiter bereits auf eine mögliche Straftat hinwiesen. Dem Vernehmen nach hatte er den zuständigen Verantwortlichen sogar gewarnt, solche Angelegenheiten zunächst auf dem kurzen Dienstweg zu klären. Schmidt hatte am Montag erklärt, dass für Teltow der Vorgang „behördlich geklärt“ sei. Nun will die Staatsanwaltschaft, wie Sprecher Lange bestätigte, vor allem der Frage nachgehen, „ob Kosanke zum Zeitpunkt der Kommunalwahl tatsächlich schon dort gewohnt hat.“ Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Paragraphen 107 A des Strafgesetzbuches. „Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht“, so heißt es dort, „wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft. Juristen gehen aber davon aus, dass es in diesem Fall auf einen Strafbefehl hinauslaufen könnte.
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