Brandenburg: Staatskanzlei schweigt zu Müllers Ausfall Kein Kommentar zu „Kriegshetzer“-Vorwurf
Potsdam - Brandenburgs rot-rote Landesregierung lehnt eine Stellungnahme zur Verbalattacke des Koalitionspolitikers Norbert Müller (Linke) gegen Bundespräsident Joachim Gauck ab. Müller hatte Gauck auf seiner Facebook-Seite als „widerlichen Kriegshetzer“ bezeichnet.
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Potsdam - Brandenburgs rot-rote Landesregierung lehnt eine Stellungnahme zur Verbalattacke des Koalitionspolitikers Norbert Müller (Linke) gegen Bundespräsident Joachim Gauck ab. Müller hatte Gauck auf seiner Facebook-Seite als „widerlichen Kriegshetzer“ bezeichnet. Deshalb wollte die CDU-Landtagsfraktion von der Landesregierung in einer kleinen parlamentarischen Anfrage wissen, ob die rot-rote Landesregierung die Auffasssung Müllers teilt. Ebenso fragte die CDU-Fraktion, ob die Landesregierung einen Anfangsverdacht für den Straftatbestand der „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ sieht. Schließlich fragten die Christdemokraten, ob es nach Auffassung der Regierung im „Toleranten Brandenburg“ zum guten Ton gehört, den Bundespräsident derart zu beschimpfen. Und ob die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Kommentar Müllers und dessen Mitgliedschaft in der linksextremen „Roten Hilfe“ sieht. Abschließend dann die Frage, ob die Regierung Maßnahmen ergreifen wolle, um derartige Ausfälle von Mitgliedern der Regierungsfraktionen künftig zu vermeiden.
Die Antwort von Staatskanzlei-Chef Albrecht Gerber fällt denkbar knapp aus. Es gehöre nicht zu den Aufgaben der Landesregierung, einen Facebook-Eintrag eines Landtagsabgeordneten zu kommentieren, erklärte Gerber. Ebenso wenig habe die Landesregierung die Strafbarkeit solcher Äußerungen zu prüfen. Schon gar nicht müsse sie „präventiv“ darauf einwirken, dass einzelne Abgeordnete bestimmte Äußerungen unterließen.
Müller hatte den Bundespräsidenten wegen seiner Äußerungen zur deutschen Außenpolitik angegriffen und Rückendeckung von seiner Fraktion erhalten. CDU-Fraktionsvize Dieter Dombrowski nannte Müllers Vorwürfe gegen Gauck dagegen eine Schande. Das Staatsoberhaupt hatte erklärt, auf eine Strafverfolgung wegen mutmaßlicher Verunglimpfung verzichten zu wollen. dpa, axf
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