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Brandenburg: Städte verklagen Regierung

Die vier großen Städte Brandenburgs verklagen die rot-rote Regierung beim Verfassungsgericht, um höhere Landeszuschüsse zur Finanzierung der Kindertagesstätten durchzusetzen.

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Potsdam - Die vier großen Städte Brandenburgs verklagen die rot-rote Regierung beim Verfassungsgericht, um höhere Landeszuschüsse zur Finanzierung der Kindertagesstätten durchzusetzen. Das bestätigte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, am Donnerstag den PNN. „Die Klage wird bis Monatsende eingereicht.“ Am Vorabend hatte der Hauptausschuss im Potsdamer Rathaus auch eine Beteiligung der Landeshauptstadt an der Klage beschlossen.

Mit Frank Szymanski in Cottbus und Jann Jakobs in Potsdam wird sie von zwei SPD–Stadtoberhäuptern mitgetragen. Initiator ist Frankfurt (Oder), dabei auch Brandenburg an der Havel. Es geht um von der Regierungskoalition jüngst beschlossene leichte Verbesserungen bei den Kitas, deren Gruppen wegen des schlechten Betreuungsschlüssels zu den größten in Deutschland gehören. Wie Böttcher sagte, wehren sich die vier kreisfreien Städte dagegen, dass das Land mit der Novelle des Kita-Gesetzes einen besseren Betreuungsschlüssel für Krippenkinder (jetzt eine Erzieherin für 6 Kleinstkinder unter 3 Jahren, vorher: sieben) beschlossen hatte. „Das Gesetz ist rechtswidrig, weil es nicht ausfinanziert ist.“ Den Kommunen reichen die 36 Millionen Euro, die das Land zusätzlich zur Verfügung stellt, nicht aus. Und damit werde die strukturelle finanzielle Schieflage der großen Städte noch verstärkt. Das Land ist, daran setzt die Verfassungsbeschwerde an, jedoch verpflichtet, nach dem sogenannten Konnexitätsprinzip bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen die zusätzlichen Kosten auch zu erstatten. Das Land argumentiert wiederum, dass dies mit der Höhe der Zusatzzahlung ausreichend der Fall ist.

Die kreisfreien Städte reagieren auch deshalb allergisch, weil der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung „keine Ausnahme“ ist, wie Böttcher sagte. Das nächste Beispiel sei das von der rot-roten Koalition verabschiedete Vergabegesetz für öffentliche Aufträge. „Man kann keine Politik machen, wenn sich die eine Seite der öffentlichen Hand von der anderen bedient.“ In einem internen Abstimmungsschreiben von Böttcher an die vier Stadtoberhäupter heißt es zur Klage: „Wir erwarten von diesem Vorhaben weiterhin eine Präventivwirkung.“

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