AUCH BESCHLOSSEN: Stärken stärken, Sportmillionen, Spielsucht und Jungendknast
Landesentwicklungs-programmDas gestern beschlossene neue Landesentwicklungsprogramm für die Länder Berlin und Brandenburg soll mit seinem Leitbild „Stärken stärken“ das alte Konzept der „dezentralen Konzentration“ ersetzen. Dabei sieht es Wachstumschancen vor allem in der Hauptstadtregion mit Berlin als Motor sowie in den Siedlungsschwerpunkten Brandenburgs „mit besonderem wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Potenzial“.
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Das gestern beschlossene neue Landesentwicklungsprogramm für die Länder Berlin und Brandenburg soll mit seinem Leitbild „Stärken stärken“ das alte Konzept der „dezentralen Konzentration“ ersetzen. Dabei sieht es Wachstumschancen vor allem in der Hauptstadtregion mit Berlin als Motor sowie in den Siedlungsschwerpunkten Brandenburgs „mit besonderem wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Potenzial“. In der Begründung heißt es: „Berlin und Brandenburg bilden einen gemeinsamen Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.“ Ein Netz Zentraler Orte wird als Voraussetzung für die Entstehung gleichwertiger Lebensverhältnisse gesehen.
Sportförderungsgesetz
Mit der ebenfalls gestern beschlossenen Änderung des Sportförderungsgesetzes werden für den Breiten- und Spitzensport in Brandenburg künftig jährlich mindestens 15 Millionen Euro aus der Konzessions- und Glücksspielabgabe zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Jahr betrug die Sportförderung 14,9 Millionen Euro.
Glücksspielgesetz
Das Land Brandenburg als Inhaber des Glücksspielmonopols muss von Januar an mehr gegen die Spielsucht tun. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Glücksspielgesetz. Es legt beispielsweise eine beschränkte Vermarktung von Angeboten fest. Mit dem Parlamentsbeschluss wird der von allen Regierungschefs der Bundesländer unterzeichnete Glücksspiel-Staatsvertrag geltendes Landesrecht. Für Brandenburg ist dort unter anderem geregelt, dass Spielbanken nur in den Städten Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) oder in einer an sie grenzende Gemeinde errichtet werden dürfen.
Jugendstrafvollzugsgesetz
Junge Strafgefangene in Brandenburg sind künftig zur Teilnahme an Ausbildung- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet. Dazu kommt der Zwang zur Arbeit sowie „arbeitstherapeutischer oder sonstiger Beschäftigung“. Das entsprechendes Jugendstragesetz verabschiedete der Landtag gestern. Seit dem 1. September 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendstrafvollzug bei den Ländern. Ein Hauptziel des gemeinsam mit Berlin und sieben weiteren Bundesländern erarbeiteten Gesetzes ist, die hohe Rückfallquote nach der Haftentlassung zu senken. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen Lockerungen im Vollzug, die Einrichtung von Wohngruppen und eine intensivere therapeutische Betreuung. dpa
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