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Bundesgerichtshof: Steinschlag: Brandenburg muss zahlen
Die Straßenmeisterei mähte un der Uckermark, dabei flogen Steine - und beschädigten das Auto der Klägerin. Das Land Brandenburg wollte keinen Schadensersatz zahlen.
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Brandenburg/Havel - Es ging nur um 1 000 Euro. So viel wollte eine Brandenburger Autofahrerin als Schadensersatz für die Dellen in ihrem Auto – vom Land Brandenburg. Und das muss jetzt zahlen, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit bestätigte er ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg.
Brandenburg muss damit für einen Steinschlag bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße in der Uckermark haften. Nach Auffassung der Richter ist das Land zwar verpflichtet, die Grünstreifen an den Bundesstraßen zu mähen, hätte dabei aber dafür Sorge tragen müssen, dass möglichst keine Steine hochgeschleudert werden. Vorbeifahrende Autos könnten beispielsweise durch eine mobile Schutzwand aus Kunststoffplanen geschützt werden, so die Richter. Der technische und finanzielle Aufwand sei dem Land zuzumuten.
Ein Warnschild reicht laut Urteil dagegen nicht aus, um Auto- oder Motorradfahrer vor der Gefahr zu warnen. Angesichts des Gegenverkehrs hätten sie auf einer Bundesstraße keine Chance, auszuweichen. Völlig fern liege die Gefahr, durch hochfliegende Steine Verkehrsteilnehmer zu gefährden, nicht, heißt es in der Begründung des Oberlandesgerichts. Denn der Hersteller der verwendeten Handmotorsensen schreibe vor, einen Sicherheitsabstand von 15 Metern einzuhalten. Bei den Mäharbeiten am Straßenrand sei der nicht einzuhalten.
Im vorliegenden Fall war der Ehemann der Klägerin Anfang September 2010 auf der Bundesstraße 166 in der Uckermark unterwegs gewesen, als zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei den Grünstreifen entlang der Straße mähten. Dabei wurde der Wagen der Klägerin von den Steinen beschädigt, die Frau hatte daraufhin vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) Schadensersatzklage erhoben. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, die Klägerin ging daraufhin in Berufung. Der gab das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg (OLG) statt – es verurteilte das Land zu den 1000 Euro Schadensersatz. Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Landes zurückgewiesen hat, ist das OLG-Urteil rechtskräftig.
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