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Brandenburg: Strafbefehl gegen Margitta Mächtig erlassen

Die Fraktionschefin der Linken im Landtag soll 3750 Euro Strafe zahlen – oder sie lässt es auf einen öffentlichen Prozess ankommen

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Potsdam - Drei Monate vor der Landtagswahl im September gerät die Vorsitzende der Linksfraktion im brandenburgischen Landtag unter Druck. Das Amtsgericht Eberswalde (Barnim) erließ bereits vor mehr als einer Woche einen Strafbefehl gegen Mächtig wegen Unfallflucht. Sie soll eine Strafe von 25 Tagessätzen zu 150 Euro zahlen, insgesamt also 3750 Euro. Einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung bestätigte die Gerichtsdirektorin Susanne Rieckhof am gestrigen Freitag.

Das Gericht bestätigte damit einen Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Demnach soll Mächtig am 22. Juli 2013 in Eberswalde beim Einparken ein anderes Auto gerammt und an dem Wagen einen Schaden von 500 Euro verursacht haben. Die Linke-Fraktionschefin soll einen Zettel mit ihrem Namen und Autokennzeichen am beschädigten Auto hinterlassen haben, „ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben“. Dann sei sie fortgegangen und habe 30 bis 60 Minuten später, nach ihrer Rückkehr, den Zettel wieder entfernt. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf zwei Zeugen: Sie hatten aus einem Café Mächtig beobachtet und die Polizei informiert.

Mächtig selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten. Am Freitag sagte sie den PNN auf Anfrage, sie habe noch nicht darüber entschieden, ob sie den Strafbefehl annehme. Alternativ könnte sie binnen der zweiwöchigen Einspruchsfrist nach Zustellung des Strafbefehls, die in diesen Tagen erwartet wird, Einspruch erheben. Dann würde sie aber auch auf eine öffentliche Verhandlung vor Gericht ankommen lassen – und das sogar vor der Landtagswahl im September. Mächtig sagte, sie habe eine dreitägige Plenarsitzung – die vermutlich letzte vor der Landtagswahl – vorzubereiten. Danach werde sie sich mit ihrem Anwalt beraten und dazu äußern. „Es gibt Wichtigeres.“ Bereits Ende Mai hatte Mächtig eine Festlegung vermieden, ob sie gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl vorgehen und es auf eine öffentliche Verhandlung ankommen lassen will. Zudem hatte sie Fehler eingeräumt: „Heute weiß ich, dass es notwendig gewesen wäre, die nächste Polizeidienststelle zu informieren.“

Mächtigs Verteidiger, der Potsdamer Anwalt Norman Lenz, hatte erklärt, seiner Ansicht nach ist bei dem Unfall gar kein Schaden entstanden. Die geschädigte Autobesitzerin habe keine Regulierung eines Schadens angestrebt. Wenn es keinen Schaden gegeben habe, werde dies rechtlich auch nicht als Unfall gewertet. Daher könne seine Mandantin auch keine Unfallflucht begangen haben. Rechtlich spielt das aber keine Rolle. Dem Gesetz nach ist der Schaden unerheblich.

Sollte die Linke-Fraktionschefin den Strafbefehl akzeptieren, würde das nicht ein Schuldeingeständnis bedeuten, wie Gerichtsdirektorin Rieckhof betonte. Allerdings ist der Strafbefehl gleichbedeutend mit einer Verurteilung.

Mächtig selbst hat Anzeige wegen Geheimnisverrats gegen die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gestellt. Sie wirft den Strafverfolgern vor, Informationen im Zusammenhang mit dem gegen sie laufenden Verfahren wegen Fahrerflucht an die Presse weitergegeben zu haben. In welchem Stadium sich das Verfahren befindet und ob es überhaupt Chancen auf Erfolg hat, ist noch unklar.

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