zum Hauptinhalt

Brandenburg: Strafvollzug als Eingliederung in das Leben Landtag beschloss das Justizvollzugsgesetz

Potsdam - Das lange umstrittene neue Justizvollzugsgesetz hat am Mittwoch problemlos den Landtag passiert. Nur die oppositionelle CDU-Fraktion votierte in der Schlussabstimmung dagegen.

Stand:

Potsdam - Das lange umstrittene neue Justizvollzugsgesetz hat am Mittwoch problemlos den Landtag passiert. Nur die oppositionelle CDU-Fraktion votierte in der Schlussabstimmung dagegen. Das Gesetz stellt die Resozialisierung der Strafgefangenen in den Mittelpunkt, was aus Sicht von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) schon durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich ist. So soll der Strafvollzug von Beginn an auf die Eingliederung in das Leben in Freiheit ausgerichtet sein. Der CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum bekräftigte seine Kritik, dass die Interessen der Opfer zu kurz kämen.

Ausgehend von der verfassungsrechtlich garantierten Würde des Menschen seien Straftäter keine „Outlaws“, sondern weiterhin Teil der Gesellschaft, erläuterte Schöneburg. Wenn ein moderner Strafvollzug Rückfälle vermeide, sei auch dies gut für den Schutz der Bevölkerung.

Selbst Opfer-Vertreter hätten das neue Regelwerk begrüßt. Entschieden verwahrte sich der Minister gegen den Vorwurf, mit der Abschaffung der Arbeitspflicht Einsparungen erzielen zu wollen.

Der CDU-Politiker Eichelbaum bekräftigte seine Forderung nach einem Opfer-Entschädigungsfonds, in den Erlöse aus Gefangenenarbeit fließen könnten. An Schöneburg gewandt bemerkte er: „Sie können nicht noch mehr Privilegien für Strafgefangene schaffen und die Opfer alleinlassen.“ Langzeiturlaub für Gefangene sollte auf 14 Tage begrenzt und zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten frühestens nach zwölf Jahren gewährt werden. Einerseits werde es im Vollzug mehr Lockerungen und Therapiemöglichkeiten geben, andererseits fehle das Personal dafür. Es sollten sogar 169 Stellen wegfallen.

Im Vergleich zum „Verwahrvollzug“ biete der jetzt angestrebte „Behandlungsvollzug“ den besseren Schutz der Bevölkerung, betonte der SPD-Abgeordnete Andreas Kuhnert. Dafür seien allerdings mehr Mitarbeiter notwendig. Hier hakten auch die Rednerinnen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Linda Teuteberg und Sabine Niels, ein. Würde das Gesetz nicht personell und finanziell untersetzt, bliebe es nur „schöner Schein“. Es tritt zum 1. Juni in Kraft und ersetzt das bisherige Untersuchungshaftvollzugsgesetz sowie das Jugendstrafvollzugsgesetz. Ronald Bahlburg

Ronald Bahlburg

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })