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Brandenburg: Streit um Großflughafen geht weiter Gegner ebnen Weg für Verfassungsbeschwerde

Berlin / Würzburg - Die Gegner des geplanten Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld haben beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig Anhörungsrügen eingereicht. Das gaben die Anwälte Wolfgang Baumann und Christian Schöning gestern bekannt.

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Berlin / Würzburg - Die Gegner des geplanten Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld haben beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig Anhörungsrügen eingereicht. Das gaben die Anwälte Wolfgang Baumann und Christian Schöning gestern bekannt. Die Rügen seien eine Voraussetzung für die bereits angekündigten Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des BVG zum Ausbau des Airports südlich von Berlin. Diese sollten bis spätestens 17. Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg reagierten gelassen auf die Ankündigung der Verfassungsbeschwerden. Brandenburgs Regierungssprecher Thomas Braune sagte, eigentlich habe das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen. Es sei aber Jedermanns Recht, das Verfassungsgericht anzurufen. Der stellvertretende Sprecher des Berliner Senats, Günter Kolodziej, erklärte, die Landesregierung sei „überzeugt, dass die Klage keinen Bestand haben wird“. Brandenburgs CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek rechnet ebenfalls nicht mit einem Erfolg der Beschwerden. Das Flughafenprojekt sei über mehrere Jahre in verschiedenen Instanzen bestätigt worden. Das BVG habe gründlich geprüft und abgewogen.

Aus Sicht der Anwälte wurden bei dem Urteil jedoch wichtige Belange der Anwohner nicht berücksichtigt. Schöning sagte, im Wesentlichen gehe es um die Grundrechte auf Unversehrtheit und Eigentum. Baumann betonte, die Beschwerden bezögen sich zudem auf die Standortwahl. Während in Schönefeld bis zu 150 000 Menschen vom Fluglärm betroffen seien, wären es bei einer Entscheidung für Sperenberg nur 3000 gewesen.

So hatten die Flughafengegner beantragt, dass das Gericht weitere Sachverständigen-Gutachten einholt. Das Gericht habe die Anträge mit dem Argument zurückgewiesen, genügend Informationen für eine Entscheidung zu haben, so Baumann. Außerdem rügt der Anwalt zahlreiche „Missverständnisse“ bei der Bewertung technischer Sachverhalte sowie Unterstellungen, die zu Verfälschungen von Sachverhalten geführt hätten.

Die Berliner Flughäfen haben unterdessen mit weiteren Bauvorbereitungen für den BBI begonnen, etwa für das so genannte Brückenbauwerk 262 bei Selchow. Die Brücke wird über die künftige westliche Schienenanbindung für den BBI-Terminalbahnhof führen. Südöstlich des BBI-Geländes am Rotberger Becken erfolgt derzeit die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens. ddp

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